Neue Gesetze – Was ändert sich zum 1. Juli 2014?
Ab dem 1. Juli 2014 ändern sich verschiedene Gesetze. Was es im Hinblick auf die Warnwestenpflicht, Roaminggebühren, die Müterrente, die Rente mit 63 und das das Insolvenzrecht ändert, lesen Sie hier.
Warnwestenpflicht für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
Auch bei uns herrscht ab Juli eine Warnwestenpflicht. Die Mitführpflicht besteht für alle Pkw, Lkw und Busse, die hierzulande zugelassen sind. Motorräder und Wohnmobile sind von der Warnwestenpflicht befreit. Anders als in manch anderen europäischen Ländern, die für jeden Mitfahrer eine Weste vorschreiben, reicht in Deutschland eine Warnweste aus. Wer wegen einer Panne oder eines Unfalls liegen bleibt, muss die Weste beim Verlassen des Fahrzeugs künftig tragen, um besser gesehen zu werden. Gerade deshalb ist es sinnvoll, für jeden Insassen eine Weste dabeizuhaben. Die Weste muss den Normen DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen. Erlaubte Farben sind rot, orange oder gelb. Andere europäische Länder mit bereits bestehender Warnwestenpflicht sind Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Rumänien, Serbien, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Norwegen und Portugal ist sie auf Fahrzeuge mit jeweiligem Landeskennzeichen beschränkt (Stand: Anfang 2014). Nicht wie geplant zum 1. Juli 2014 kommt die Möglichkeit der bundesweiten Mitnahme des eigenen Kennzeichens. Wer sich nach einem Umzug das Ummelden ersparen will, muss sich noch bis Anfang 2015 gedulden.
Roaminggebühren sinken weiter – vor allem fürs mobile Surfen
Die Schritte der EU zur Senkung der innereuropäischen Roaminggebühren für Anrufe und Datenübertragung gehen weiter. Ab 1. Juli darf ein Anruf nach Hause maximal 23 Cent/Minute kosten – 6 Cent weniger als bisher. Der Anruf ins Ausland darf Angerufene höchstens 6 Cent und damit 2 Cent weniger kosten. Die Grenze für den Versand einer SMS liegt bei 7 Cent, vorher waren es 10 Cent. Der SMS-Empfang im Ausland ist wie bereits bisher kostenlos. Da die mobile Internetnutzung stetig steigt, sind die Preise fürs Datenroaming für viele besonders interessant: Hier sinkt der Maximalpreis von 54 Cent/MB auf 24 Cent/MB. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Geplant ist, dass die Roaminggebühren in der EU bis 2016 komplett entfallen. Das erfordert allerdings noch das Ja der Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament hat dem bereits zugestimmt.
Mütterrente und Rente mit 63 kommt
Eben noch heiß diskutiert, am 1. Juli in Kraft: das Rentenpaket. Für ihre Erziehungsleistung bekommen Mütter und Väter für jedes vor 1992 geborene Kind einen Rentenpunkt mehr. Das macht im Westen 28,61 Euro und im Osten 26,39 Euro mehr im Monat und betrifft ca. 9,5 Millionen Menschen. Für nach 1992 geborene Kinder bleibt es bei drei Rentenpunkten je Kind.
Weiterer Inhalt des Rentenpakets: Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, kann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit – allerdings nicht bei Bezug von ALG II – zählen dazu. Wer allerdings zwei Jahre vor Erreichen des Rentenalters arbeitslos wird, muss Abschläge hinnehmen. Keine Abschläge gibt es aber, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers beruht. Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte müssen neben 45 Beitragsjahren im Übrigen mindestens 18 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um mit 63 in Rente gehen zu können. Neuempfänger einer Erwerbsminderungsrente bekommen umgerechnet so viel mehr, als ob sie zwei weitere Jahre gearbeitet hätten. Zur Finanzierung des Rentenpakets mit Kosten von rund 160 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 verzichtete die Regierung auf eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge. Der Beitragssatz liegt weiterhin bei 18,9 Prozent.
Insolvenzrecht
Erhebliche Änderungen zum 1. Juli erfährt auch das Insolvenzrecht. Nach einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern wie bisher ist im Rahmen einer Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung nun bereits nach 3 anstelle von 6 Jahren möglich. Das klingt nach einer großen Erleichterung für Schuldner, ist es aber kaum. Denn die Verkürzung auf 3 Jahre gelingt nur, wenn bis dahin alle Verfahrenskosten für Gericht und Insolvenzverwalter und obendrein mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen vom Schuldner bezahlt sind. Das schaffen bei einem Blick auf die Realität nur die wenigsten. Wer die Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter bezahlt, kann nun immerhin nach fünf Jahren schuldenfrei werden.
Natürlich muss sich ein Insolvenzschuldner während der ganzen Zeit redlich verhalten. Das heißt vor allem: pfändbare Lohnanteile abführen und Einkommens- sowie Vermögensänderungen unverzüglich mitteilen und sich gegebenenfalls um eine angemessene Arbeit bemühen. Sonst droht, dass ein Gläubiger nun jederzeit mit seinem schriftlichen Antrag das Verfahren und die mögliche Schuldenbefreiung vorzeitig beendet. Alternativ zur Restschuldbefreiung können nun auch Verbraucher ein Insolvenzplanverfahren durchlaufen. Das geht selbst bei vor Juli 2014 begonnen Verfahren. Ein Planverfahren verlangt allerdings mehr Anstrengung als die Restschuldbefreiung.
Mieter einer Wohnungsgenossenschaft sind außerdem besser vor Wohnungsverlust geschützt. Denn Gläubiger können ihre Genossenschaftsanteile nun nicht mehr so leicht kündigen. Allerdings sind nur maximal 2000 Euro unantastbar. Andererseits scheidet eine Privatinsolvenz wegen bestimmter Unterhalts- und Steuerschulden künftig aus. Rückzahlungen für ein Darlehen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt, kann dieser zudem nicht mehr bis zu zwei Jahre vom Lohn abziehen.
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