Welche Versicherungen braucht man wirklich?
Ob Krankheit oder Arbeitslosigkeit - generell übernehmen Versicherungen Kosten für schwer kalkulierbare Ereignisse im Leben eines Menschen. Doch welche lohnen sich?
Jede Versicherung erhebt für ihre Leistung im Schadensfall Versicherungsbeiträge vom Einzelnen, deren Höhe sich unter anderem anhand des jeweils versicherten Risikos bemisst. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Versicherung für den Einzelnen stets mit laufenden Kosten verbunden.
Viele Verbraucher fragen sich angesichts der zahllosen Angebote an den unterschiedlichsten Versicherungen daher immer wieder, welche Versicherungen nun wirklich notwendig für den Einzelnen sind und auf welche Versicherungen der Verbraucher getrost verzichten kann. Nicht selten verschwenden Verbraucher Monat für Monat bares Geld für das Bezahlen von Beiträgen unnötiger Versicherungen.
Natürlich spielen verschiedene individuelle Faktoren für eine korrekte Beantwortung der Frage nach dem Sinn und Nutzen einer bestimmten Versicherung eine Rolle. Ein Rentner benötigt beispielsweise ebenso wenig eine Berufsunfähigkeitsversicherung wie ein 16-jähriger Schüler eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorweisen muss.
Im Folgenden sollen die verschiedenen Versicherungssysteme in Deutschland näher beleuchtet und einige der beliebtesten Versicherungen der meisten Deutschen kurz erklärt werden.
Die Absicherung der eigenen Existenz sowie der Existenz der nächsten Familienangehörigen
Um die eigenen Arbeitskraft abzusichern ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Diese zahlt im Falle von einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters eine Frührente, so dass eine finanzielle Verarmung des Versicherten aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung und damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit vermieden werden kann.
Für eine finanzielle Absicherung der Familienangehörigen eignet sich hingegen eine Lebensversicherung. Der Versicherte sollte jedoch hierbei bedenken, dass der Betrag in der Lebensversicherung nicht pfändungssicher ist und auch bei Inanspruchnahme von ALG-II-Leistungen angerechnet werden wird.
Sonderfall 1: Die Sozialversicherungen in Deutschlandx
Im Allgemeinen lassen sich Versicherungen in Deutschland in Individual- und Personenversicherungen unterscheiden. Einen Sonderfall bilden die Sozialversicherungen, die verpflichtend für jeden Arbeitnehmer sind und verschiedene Risiken absichern. Beispielhaft seien hier die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Rentenversicherung genannt. Diese haben zum Ziel, den Versicherten vor einer Verarmung aufgrund einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit zu schützen.
Die Absicherung des eigenen Vermögens und Hab und Gutes
Ein ähnliches Ziel verfolgen die meisten privaten Versicherungen ebenso. Viele Experten empfehlen im Bereich der Sach- und Personenversicherungen den Abschluss einer Hausratversicherung. Diese ersetzt im Falle von Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung des versicherten Hausrats den Neuwert der betroffenen Gegenstände. Insbesondere bei einer vollständigen Zerstörung des Hab und Gutes des Versicherungsnehmers wird dem Einzelnen die Bedeutung einer Hausratversicherung bewusst.
Ähnlich elementar ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese übernimmt Kosten für Schäden, die anderen Personen durch den Versicherungsnehmer widerfahren können. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Brille einer anderen Person, die durch Versicherungsnehmer versehentlich beschädigt wurde.
Sonderfall 2: Die privaten Rentenversicherungen
Stets beliebter werden die privaten Rentenversicherungen. Diese sollen mögliche Versorgungslücken im Alter des Versicherten vermeiden und gehören damit zu den empfehlenswerten Versicherungsformen hierzulande. Insbesondere steuerliche Entlastungen und staatliche Förderungen machen die privaten Rentenversicherungen sehr beliebt bei den Deutschen.
Generell lassen sich im Bereich der privaten Rentenversicherungen die Riester und die Rürup Rente unterscheiden. Die Riester Rente steht jedem Arbeitnehmer hierzulande offen, während die Rürup Rente, die auch als Basisrente bekannt sein dürfte, für freiberuflich und selbstständig tätige Personen konzipiert wurde, denen generell der Abschluss einer Riester Rente verwehrt bleibt.