Umweltbonus-Antrag vereinfacht
Das Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.
Das Antragsverfahren für den Umweltbonus soll durch die Kooperation des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vereinfacht werden. Es gibt zwei Neuerungen beim Antragsverfahren für den Umweltbonus: ein Sammelantragsverfahren sowie der automatische Datenaustausch zwischen KBA und BAFA.
Mit dem Sammelantragsverfahren kann man die Umweltprämie mit einem Schlag für bis zu 500 modellgleiche Elektroautos beantragen. BAFA-Präsident, Torsten Safarik sagt: „Das Sammelverfahren ist vor allem für Unternehmen und andere Einrichtungen interessant, die ihre Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten wollen."
Die zweite Neuerung soll auch Privatkunden zugutekommen: Die Daten werden ab sofort automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) beim KBA abgerufen. „Daten, die dem KBA schon vorliegen, müssen dem BAFA nicht erneut gemeldet werden. Digitale Zusammenarbeit bedeutet ein schlankeres Antragsverfahren und schnellere Bearbeitungszeiten“, erklärt Safarik weiter.
Datentausch soll Antragsstellung vereinfachen
Bei der Umweltbonus-Antragstellung beim BAFA muss man nun nur noch seine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Wenn der Antrag abgeschickt wurde, werden automatisch weitere Daten beim KBA abgerufen, wie beispielsweise Fahrzeughersteller, Modell und Halterhistorie.
Auch den Fahrzeugbrief muss man nicht mehr selber hochladen, weil diese Daten dem KBA ja bereits vorliegen. Hiervon sollen insbesondere Leasing Kunden profitieren, die sich nun nicht mehr die Unterlagen vom Leasinggeber einholen und anschließend beim BAFA einreichen müssen.
Weitere Informationen zum Umweltbonus finden Sie hier.