Achtung, Straftat: Das gehört alles zur Nötigung im Straßenverkehr

Achtung, Straftat: Das gehört alles zur Nötigung im Straßenverkehr
Nötigung ist eine Straftat. Doch wann genau liegt sie beim Autofahren vor?
Fährt ein Autofahrer von hinten dicht auf, ist das noch nicht zwingend Nötigung. Wie genau wird diese Straftat also definiert?
Wann wird aus Drängeln Nötigung?
Wenn von hinten ein Auto im Rückspiegel rasant näherrückt und dazu noch die Lichthupe einsetzt, denken Autofahrer schnell an Nötigung. Doch damit die vorliegt, müssen einige Dinge mehr gegeben sein. Außerdem kann Nötigung im Straßenverkehr durchaus noch andere Bereiche betreffen. Die Nutzer im Fuhrpark sollten die genauere Definition kennen.
Drängeln ist tatsächlich noch nicht automatisch Nötigung. Wenn Ihnen etwa der Hintermann auf der Autobahn viel zu nah auf die Pelle rückt, kann das zwar zu Geldbußen sowie Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot führen – Nötigung, und damit eine Straftat, ist es erst, wenn der Hintermann Sie länger mit Lichthupe oder zu dichtem Auffahren unter Druck setzt, bis Sie aus Angst die Spur wechseln.
Denn Nötigung im Straßenverkehr bedeutet, dass sich ein Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten eines anderen bedroht fühlt und deshalb bestimmte Dinge tut, duldet oder unterlässt.
Was sind weitere Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr?
Insofern ist die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten im Straßenverkehr als Nötigung gewertet wird, eine Einzelfallentscheidung. Eine Rolle wird spielen, wie lange das Verhalten dauerte und welcher bzw. wie viel Druck ausgeübt wurde sowie welche Absicht dahintersteckte. Neben längerem zu dichtem Auffahren mit Lichthupe gehören in der Praxis damit etwa Situationen zur Nötigung, in denen ein Fahrer den anderen bewusst ausbremst oder schneidet, jemanden mit Vorsatz daran hindert zu überholen oder andere verbal bedroht.
Ebenso wird es als Nötigung ausgelegt, wenn Sie zum Beispiel einen Fußgänger, der eine Parklücke "reserviert", was er rechtlich nicht darf, durch stetiges Weiterfahren und Gasgeben zurückdrängen, um Ihr Recht durchzusetzen. Oder wenn Sie andere unerbittlich nicht die Spur wechseln lassen.
Die Crux ist, dass man eine Nötigung im Straßenverkehr nachweisen muss. Wenn Sie selbst Opfer einer Nötigung werden, sollten Sie sich nicht nur das Kennzeichen des Fahrzeugs merken, sondern Tathergang und Täter bei der Polizei genau beschreiben können. Zudem helfen Zeugen enorm, um alles beweisen zu können. Erwiesene Nötigung kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg, Fahrverbot sowie sogar Entzug der Fahrerlaubnis zufolge haben.