Alltagsfrage: Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn?

Alltagsfrage: Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn?
Viele glauben, man müsse auf der Autobahn mindestens 60 km/h fahren. Doch das stimmt so nicht.
Beim Autofahren kursieren viele Halbwahrheiten. Eine davon ist, dass auf Autobahnen mindestens Tempo 60 zwingend ist. Die Wahrheit dahinter ist etwas anders – auch wenn Sie nicht schleichen dürfen.
Was hat es mit den 60 km/h auf sich?
Wenn es eine Höchstgeschwindigkeit gibt, muss es doch eine Mindestgeschwindigkeit geben. Denken sich viele Autofahrer und bringen auf der Autobahn die Zahl 60 km/h ins Spiel. Damit die Nutzer in Ihrem Fuhrpark diesem Irrtum nicht aufsitzen, klären wir die Fakten.
Fakt ist, dass es auf der Autobahn keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit gibt. Die magischen 60 km/h kommen aus einem anderen Sachverhalt: Auf der Autobahn ebenso wie auf Kraftfahrstraßen dürfen ausschließlich Fahrzeuge unterwegs sein, die mindestens 60 km/h schnell fahren können.
Wann dürfen Sie auf der Autobahn langsam fahren?
Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn Sie ein Fahrzeug haben, dass bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren kann, dürfen Sie damit auf der Autobahn durchaus auch mal 50 fahren. Allerdings nur, wenn das zu den jeweiligen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen passt. Will heißen: Dichter Verkehr bzw. Stau z.B. sind Gründe, nicht die Höchstgeschwindigkeit zu nutzen. Ebenso die persönlichen Fähigkeiten des Fahrers, wenn er z.B. schon älter ist.
Und natürlich dürfen Sie bei dichtem Schneefall oder Nebel auf der Autobahn langsam fahren. Genau genommen ist bei Sichtweiten unter 50 Metern sogar höchstens Tempo 50 erlaubt. Wenn hingegen alles trocken und die Sicht bestens ist, gilt auf der Autobahn das Gebot, dass Sie nicht ohne triftigen Grund schleichen dürfen. Sie dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so langsam fahren, dass Sie den Verkehrsfluss behindern. Schleichen Sie dennoch wie es Ihnen passt und behindern dadurch grundlos den fließenden Verkehr, kann dies zu einem Verwarngeld von 20 Euro führen.
Mindestgeschwindigkeit mit Verkehrszeichen
Davon abgesehen gibt es noch das blaue Verkehrszeichen 275 (mit weißer Schrift), das Fahrzeugführern auf bestimmten Streckenabschnitten die Anweisung gibt, mit der auf dem Schild angegebenen Mindestgeschwindigkeit zu fahren, solange es Straßenverhältnisse und Wetterlage zulassen.
Dieses Verkehrszeichen ist jedoch generell selten und wenn, dann tatsächlich eher auf Autobahnen zu finden. Dann ist es bei mehreren Spuren meist üblich, dass jede Spur eine eigene Mindestgeschwindigkeit angezeigt bekommt. Allerdings wird anders als bei einer angezeigten Höchstgeschwindigkeit in Bereichen mit Mindestgeschwindigkeit keine Radarkontrolle vorgenommen.