Alltagsfrage: Schützt ein Zettel mit der Handynummer vor dem Abschleppen?

Alltagsfrage: Schützt ein Zettel mit der Handynummer vor dem Abschleppen?
Der Trick mit dem Zettel kann für Falschparker alles noch schlimmer machen.
Wer etwa im Halteverbot steht und die Handynummer hinter die Windschutzscheibe legt, kann sich damit mitunter ein Eigentor schießen.
Abschleppen muss verhältnismäßig sein
Parken ist stressig. Das wird jeder Nutzer im Fuhrpark nur allzu gut kennen. Die Maßnahmen, zu denen die verzweifelten Sucher von Parkraum dabei greifen, sind daher vielfältig – und gehen öfters schief. Das gilt auch für den viel zitierten Zettel mit der Handynummer, den manch ein Autofahrer schnell auslegt, wenn er eigentlich weiß, dass er so gar nicht passend, zum Beispiel vor einer Einfahrt oder in zweiter Reihe, parkt. Der Irrglaube dahinter: Wenn man telefonisch erreichbar ist, kann der Abschleppdienst abgewehrt werden. Denn immerhin muss Abschleppen ja verhältnismäßig sein. Oder?
Die Handynummer alleine reicht nicht
Prinzipiell stimmt das zwar. Jedoch hat der Zettel mit der Handynummer einige Schönheitsfehler. Fehler Nummer 1: Wenn ausschließlich die Nummer draufsteht, aber keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt der Rückkehr des Fahrers oder wo er sich überhaupt befindet, ist für Ordnungsbeamte, die das Fahrzeug womöglich entfernen oder umsetzen lassen, unmöglich ersichtlich, wie lange es dauern würde, bis der Fahrer wieder am Parkplatz ankommt. Und sie sind nicht verpflichtet, ihn erst anzurufen und nachzufragen, bevor sie abschleppen lassen. Sie sollten also mindestens den Aufenthaltsort und die genaue Zeit der Rückkehr präzise angeben, wenn Sie das Abschleppen vermeiden wollen. Faustregel: Länger als fünf Minuten sollte man dabei nicht benötigen, um im Falle eines Anrufs wieder zum Auto zurückzukehren.
Ein Zettel kann den Vorsatz beim Falschparken beweisen
Fehler Nummer 2: Wer einen Zettel hinterlässt, zeigt bereits klar, dass er eigentlich weiß, dass er keineswegs aus Versehen in der Einfahrt, im Halteverbot, auf dem Gehweg oder an einem sonstigen fürs Parken verbotenen Ort stand. Somit belegt die Telefonnummer, die vor dem Abschleppen schützen soll, sogar, dass der Fahrer mit Vorsatz gehandelt hat. Das wiederum kann zu erhöhten Bußgeldern und sogar zu einer MPU führen. Von rechtlichen Folgen, falls das Falschparken etwa einen Unfall herbeiführen bzw. andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen sollte, ganz zu schweigen.