Alltagsfrage: Wann müssen Sie Ihre Ladestation fürs E-Auto anmelden?

Alltagsfrage: Wann müssen Sie Ihre Ladestation fürs E-Auto anmelden?
Wer zu Hause eine Wallbox installiert, muss sie auch dem Netzbetreiber melden.
Oft vergessen E-Auto-Fahrer, die Ladestation zu Hause auch anzumelden. Wer eine Ladeeinrichtung mit mehr als 11 kW hat, braucht sogar eine Genehmigung.
Ladeeinrichtungen ab 3,7 kW sind meldepflichtig
Nichts geht beim E-Auto über eine eigene Wallbox, ob nun in der firmeneigenen Garage für den Fuhrpark oder zu Hause. So können Sie flexibel Strom tanken und sind nicht nur auf die öffentlichen Ladepunkte angewiesen.
Doch gerade bei den privat installierten Wallboxen vergessen die Autofahrer dabei öfters einen entscheidenden Schritt: Die Ladeeinrichtungen müssen angemeldet werden – und zwar im Voraus. Geregelt ist das in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Zwar ist die Anmeldung erst ab einer Mindestleistung von 3,7 kW vorgeschrieben. Praktisch überschreiten diesen Wert aber sogar die weniger leistungsfähigen Geräte.
Die Anmeldung gleich vom Installateur erledigen lassen
Im Grunde geht es vor allem darum, den Netzbetreiber zu informieren, bei Wallboxen mit bis zu 11 kW kann er auch nicht widersprechen. Ziel der Anmeldung ist, dass der Netzbetreiber abschätzen kann, wie ausgelastet das Stromnetz ist und Energieengpässe vermieden werden. Mobile Ladestationen sind ebenfalls von dieser Anmeldepflicht betroffen. Wichtig zu wissen: Ihr Netzbetreiber ist nicht zwangsläufig identisch mit Ihrem Stromanbieter, Sie finden die Angabe auf Ihrer Stromrechnung.
Die Anmeldung selbst ist unkompliziert. Oft erledigt das der Fachbetrieb, falls er zugleich die Installation vornimmt. Wenn Sie die Anmeldung versäumen und der Netzbetreiber weiß das, passiert in der Regel nicht viel, außer dass Sie aufgefordert werden, das Prozedere nachzuholen. Kritisch könnte es theoretisch werden, wenn es zu Störungen im Stromnetz kommt und die Ursache in nicht angemeldeten Ladestationen gefunden wird. Dann könnten die Kosten an Sie weitergegeben werden.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Etwas komplizierter wird es, wenn Ihre Wallbox eine über 11 kW hinausgehende Ladeleistung hat. Dann brauchen Sie vorab eine Genehmigung des Netzbetreibers. Immerhin kann eine so hohe Leistung Sicherungen und Anschlüsse derart belasten, dass sogar ein Kabelbrand möglich ist. Nach Ihrem Antrag muss der Betreiber innerhalb von zwei Monaten antworten. Für den Fall, dass er den privaten Ladepunkt ablehnt, muss er das begründen und benennen, was er oder Sie tun könnten, um die Hinderungsgründe zu beseitigen. Sind zum Beispiel Nachbesserungen an Leitungen oder Sicherungen nötig, müssen Sie als Antragsteller die Kosten dafür tragen.