Alltagsfrage: Was passiert, wenn Sie den Führerschein zu Hause vergessen haben?

Alltagsfrage: Was passiert, wenn Sie den Führerschein zu Hause vergessen haben?
In einer Polizeikontrolle müssen Sie Ihren Führerschein eigentlich vorzeigen können.
Verstößt ein Autofahrer gegen die Mitführpflicht des Führerscheins, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Mit diesen Folgen müssen Sie in einer Polizeikontrolle rechnen.
Was kontrolliert die Polizei mit dem Führerschein?
Der Satz ist ein Klassiker: "Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte." Wer das von der Polizei, zum Beispiel im Rahmen einer stichprobenartigen Verkehrskontrolle, hört, kann in der Regel schnell weiterfahren, wenn er beides vorweist und es auch sonst keine Beanstandungen gibt. Was aber, wenn ein Fahrer aus dem Fuhrpark seinen Führerschein vergessen hat?
Grundsätzlich besteht die Fahrerlaubnis, die Sie irgendwann einmal erworben haben, unabhängig davon, ob Sie den Führerschein mit sich führen oder nicht. Hier müssen Sie also nicht befürchten, dass ein vergessener Führerschein als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet wird. Gleichwohl sind Sie als Autofahrer in Deutschland verpflichtet, den Führerschein beim Fahren stets vorzeigen zu können. Neben der Echtheit des Dokuments kann so schließlich zudem gecheckt werden, ob der Führerschein noch gültig ist und Sie die jeweilige Fahrzeugklasse überhaupt fahren dürfen.
Wie teuer wird es, wenn Sie den Führerschein vergessen haben?
Können Sie das alles nicht nachweisen, ist die Konsequenz jedoch relativ harmlos: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, daher wird ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig. Dieser Betrag ist genauso hoch, wenn Sie beim begleiteten Fahren Ihre Prüfbescheinigung nicht parat haben. Auch in der Probezeit haben Sie keine weiteren Folgen zu befürchten. Ist der Führerschein abgelaufen, was in Zukunft bei den verpflichtenden EU-Führerscheinen nach 15 Jahren der Fall sein wird, und Sie haben sich nicht rechtzeitig um ein aktuelles Dokument bemüht, sind ebenso 10 Euro zu zahlen. Die Polizisten können auch verlangen, dass der gültige Führerschein auf der nächsten Polizeiwache noch vorgezeigt wird.
Ungünstiger ist die Lage im Ausland. Hier können die Bußgelder schnell deutlich höher ausfallen – in Italien sind es beispielsweise um die 70 Euro, in Dänemark sogar 135 Euro – und unter Umständen wird Ihnen sogar die Weiterfahrt untersagt.
Ein Missverständnis ist es übrigens, dass Autofahrer glauben, sich mit dem Führerschein auch ausweisen zu können. Er ist zwar ein amtliches Dokument, aber kein gültiges Ausweisdokument. Ihre Führerscheindaten gleicht die Polizei in der Regel mit denen aus Ihrem Personalausweis oder Reisepass ab.