Dann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Dann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Leichtfertig sollte man nicht gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Mit guten Gründen aber schon.
Bußgeldbescheide sind viel öfter falsch als die meisten Autofahrer glauben. Wer Einspruch erheben will, sollte jedoch vorher abwägen, wie gut seine Gründe sind.
Unschuld alleine reicht nicht
Bußgeldbescheide sind generell kein Grund zur Freude. Das wird kein Fahrer im Fuhrpark anders sehen. Wenn man dann Zahlen hört, nach denen je nach Erhebung zwischen 30 und 80 Prozent aller Bußgeldbescheide falsch sein sollen, weckt das die Hoffnung, dass ein Einspruch gegen den Bescheid Sinn machen könnte.
Hier muss man allerdings klar sagen: Die reine Tatsache, dass Sie sich unschuldig fühlen, reicht nicht. Sie sollten gute Gründe haben, wenn Sie Einspruch einlegen und diese auch hinreichend belegen können. Je mehr für Sie auf dem Spiel steht (z.B. der achte Punkt in Flensburg), desto eher macht ein Einspruch Sinn. Geht es nur um ein paar Euro, sollten Sie besser zahlen.
Auf formale Fehler achten
Lohnenswert ist ein Einspruch, der übrigens innerhalb von zwei Wochen möglich ist, etwa, wenn Sie formale Fehler im Bußgeldbescheid entdecken, zum Beispiel falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrer Person. Allerdings Vorsicht: Nicht jeder Fehler, wie ein Zahlendreher im Kennzeichen, macht das Schreiben null und nichtig. Hier müssen Sie genauer nachprüfen. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, kann das den Bescheid ungültig machen. Auch die zweiwöchige Frist, in der Sie zahlen müssen, muss richtig angegeben werden. Ungültig wird der Bußgeldbescheid zudem, wenn Nebenfolgen wie ein Fahrverbot nicht angegeben werden, das Aktenzeichen falsch ist oder wegen fehlerhafter Angaben (z.B. falsches Kennzeichen) keine zweifelsfreie Identifizierung mehr möglich ist.
Alles anführen, was den Vorwurf widerlegen kann
Wenn Sie den dargestellten Sachverhalt widerlegen können, zum Beispiel mit Zeugen, Fotos oder weil Ihr Fahrzeug an dem besagten Tag gar nicht in der Stadt war, sind auch das alles gute Gründe für den Einspruch. Gleiches gilt, wenn sich der jeweilige Vorwurf auf ungenaue Messverfahren oder Schätzungen stützt oder wenn der Bußgeldbescheid ein viel zu hohes Bußgeld, das gesetzlich gar nicht vorgesehen ist, ansetzt. Schauen Sie zudem, ob der Bußgeldbescheid nicht schon verjährt ist. Wer z.B. beruflich dringend auf das Auto angewiesen ist, kann mitunter durch einen Einspruch erwirken, dass ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Hier sollte man sich jedoch immer von einem Anwalt beraten lassen.