Das Auto stilllegen: Das müssen Sie wissen
Das Auto stilllegen: Das müssen Sie wissen
Um ein Fahrzeug offiziell außer Betrieb zu setzen, sind einige Formalitäten zu erledigen.
Für die Stilllegung eines Fahrzeugs gibt es verschiedene Gründe. In jedem Fall brauchen Sie dafür die Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Warum werden Autos stillgelegt?
Wenn ein Auto im Fuhrpark nicht mehr gebraucht wird, kommt eine Stilllegung infrage. Damit wird das Fahrzeug offiziell außer Betrieb gesetzt, die laufenden Kosten wie Versicherung oder Kfz-Steuer entfallen – es darf jedoch auch nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen oder am Straßenverkehr teilnehmen. Die Gründe für eine Stilllegung können vielfältig sein. Vielleicht steht der Autoverkauf an, vielleicht ist das Auto altersschwach und soll verschrottet werden. Manchmal wird das Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt. Auch bei Diebstahl ist die Stilllegung nötig.
Was brauchen Sie für die Stilllegung?
Für die Stilllegung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also den früheren Fahrzeugschein. Bringen Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil 2, das Kfz-Kennzeichen und sofern es sich um eine endgültige Abmeldung handelt den Verwertungsnachweis mit.
Die Behörde, in der Regel die Zulassungsstelle, wird in den Papieren vermerken, dass das Auto abgemeldet wurde. Haben Sie keinen Fahrzeugschein mehr, weil er zum Beispiel mit dem Auto gestohlen wurde, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Zudem muss in diesem Fall eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht und der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Ein stillgelegtes Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Stempelplakette auf Ihrem Kennzeichen wird entfernt, zugleich verlieren Sie die Buchstaben/Zahlen-Kombination auf Ihrem Nummernschild, es sei denn, Sie wissen, dass die Stilllegung nur vorübergehend sein soll und reservieren sich das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung.
Welche Rolle spielt die Sieben-Jahres-Frist?
Gut zu wissen: Finanzamt und Kfz-Versicherung werden automatisch über die Stilllegung informiert. Es tritt dann auch automatisch eine Ruheversicherung ein, die maximal bis zu 18 Monate läuft, bevor der Versicherungsschutz erlischt. Was jedoch unbegrenzt ist, ist der Zeitraum, in dem ein stillgelegtes Fahrzeug prinzipiell wieder angemeldet werden darf. Beachten Sie jedoch: War das Fahrzeug mehr als sieben Jahre außer Betrieb, erlischt generell seine Betriebserlaubnis. Für die Wiederzulassung muss der TÜV dann eine Vollabnahme machen. Vor Ablauf der Sieben-Jahres-Frist reicht eine gültige Hauptuntersuchung.