Das droht, wenn Sie das Reißverschlussverfahren missachten

Das droht, wenn Sie das Reißverschlussverfahren missachten
Das Reißverschlussverfahren ist keine Option, sondern Pflicht. Bei Missachtung warten Sanktionen.
Wenn sich die Fahrspur verengt, muss man anderen Verkehrsteilnehmern das Einfädeln ermöglichen. Diese Verbindlichkeit ist vielen Autofahrern nicht bewusst.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt das Reißverschlussverfahren vor
Der Reißverschluss gehört zu den Dingen, denen wir ständig im Straßenverkehr begegnen. Zum Beispiel, wenn sich auf der Autobahn die Fahrbahn von drei auf zwei Fahrspuren verengt. Dann lautet die goldene Regel für alle Autofahrer, also auch die im Fuhrpark: Verkehrsteilnehmer, die auf der Fahrspur mit der Verengung oder dem Hindernis fahren, muss man auf der freien Fahrspur vor sich einfädeln lassen. Da dies abwechselnd mit dem Verkehr auf der freien Spur geschieht, ähnelt das Verfahren einem Reißverschluss, dessen Zähne ineinandergreifen.
Ein grundlegendes Missverständnis bei dieser Einfädelungsmethode besteht darin, dass viele Autofahrer auf der freien Spur glauben, sie könnten frei entscheiden, ob sie jemanden vorlassen oder nicht. Manche schaffen es sogar, kategorisch niemanden einfädeln zu lassen. Das ist nicht nur wenig solidarisch, sondern verboten. Fahrer auf der freien Spur haben zwar grundsätzlich Vorfahrt, sind jedoch zugleich verpflichtet, am Reißverschlussverfahren teilzunehmen. Das ergibt sich aus § 7, Absatz 4 Straßenverkehrsverordnung.
Missachtung des Reißverschlussverfahrens kann sogar Nötigung sein
Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von mindestens 20 Euro rechnen. Missachtet er das Reißverschlussverfahren sogar vorsätzlich und das wird als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt, können die Folgen noch viel drastischer sein. Denn möglich sind dann sogar ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dennoch gilt umgekehrt auch, dass der Einfädelnde das Vorlassen ebenfalls nicht erzwingen darf. Auch das wäre Nötigung.
Insofern sollte man das Reißverschlussverfahren ernst nehmen und ermöglichen. Zumal man unter Umständen eine Teilschuld erhält, wenn man es ignoriert und es dadurch zu einem Unfall kommt.
Letztendlich kostet das Reißverschlussverfahren übrigens alle Verkehrsteilnehmer wenig Zeit, wenn es richtig ausgeführt wird. Wenn das Verkehrszeichen die Fahrbahnverengung ankündigt, sollte nicht sofort mit einem Wechsel der Spur begonnen werden. Das erhöht sowohl die Stau- als auch die Unfallgefahr. Wichtig ist es, bis kurz vor das Hindernis bzw. bis zum Ende der Fahrspur durchzufahren und erst dann einzufädeln. Nicht vorher. So erreicht das Reißverschlussverfahren, was es soll: den Verkehrsfluss zu erhalten.