Das gilt bei Vandalismusschäden am Auto

Das gilt bei Vandalismusschäden am Auto
Lack mutwillig zerkratzt oder Scheibe eingeschlagen? Dann hilft nur eine Kaskodeckung.
Wenn das eigene Auto mutwillig von Dritten beschädigt wird, können die Täter oft nicht ermittelt werden. Dann ist der eigene Versicherungsschutz umso entscheidender.
Welche Vandalismus-Schäden sind häufig?
Zuerst ist man als Autofahrer geschockt, dann ziemlich ärgerlich: Wenn ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark Vandalismus zum Opfer fällt, bleibt man mit der Regelung des Schadens fast immer allein. Denn nur selten sind die Täter zu ermitteln, die einem beispielsweise den Lack zerkratzt haben, viele Beulen auf der Motorhaube hinterlassen, Reifen aufgeschlitzt oder das Fahrzeug vielleicht sogar in Brand gesteckt oder mit Silvesterböllern deutlich beschädigt haben. Auch abgetretene Außenspiegel oder abgebrochene Antennen sind häufig.
Was können Sie von der Teilkasko erwarten?
Wer jetzt lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt, hat leider Pech. Denn Vandalismus, also die mutwillige und vorsätzliche Beschädigung von fremdem Eigentum, wird nur in der Kaskoversicherung wirklich abgedeckt. Und hier muss man enorm unterscheiden.
So können kleinere Schäden wie etwa die Beschädigung des Fahrzeugs durch Feuerwerkskörper, unter Umständen noch in der Teilkasko abgedeckt sein. Das gilt unabhängig von der Art der Schadensentstehung auch für eingeschlagene Scheiben oder zerstörte Scheinwerfer. Allerdings ist der Umfang, in dem die Teilkasko einspringt sehr vom Versicherer, dem einzelnen Tarif sowie dem Einzelfall abhängig. Hier sollten Sie genau nachlesen, was übernommen wird.
Auch die Vollkasko hat Grenzen und Nachteile
Recht umfassenden Schutz vor Vandalismusschäden gibt es nur bei einer Vollkaskoversicherung. Schäden am Reifen sind jedoch in der Regel ausgeschlossen. Auch bei der Vollkasko sollte man den Vertrag genau lesen, teils sind beispielsweise Schäden durch Graffiti nur als Sonderleistung eingeschlossen. Auch gibt es öfters Obergrenzen für einige Schadensarten.
Wichtig zu wissen: Bevor man einen Vandalismus-Schaden vom Versicherer abwickeln lässt, sollte man rechnen. Zum einen ist manchmal die Selbstbeteiligung höher als die Rechnung für die Reparatur. Zum anderen muss man in der Vollkasko einkalkulieren, dass ein Schadensfall sich negativ auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirkt. Bei Schäden von bis zu 1000 Euro ist es meist günstiger, Reparaturen selbst zu bezahlen.
Um Ihren Versicherungsschutz zu gewährleisten, informieren Sie, wenn Ihr Fahrzeug Opfer mutwilliger Zerstörung wurde, umgehend die Polizei, um Anzeige zu erstatten, sowie die Versicherung und machen Sie Fotos. Melden Sie einen Schaden zu spät, kann der Versicherungsschutz reduziert werden.