Das müssen Sie beachten, wenn ein Bus mit Warnblinklicht fährt

Das müssen Sie beachten, wenn ein Bus mit Warnblinklicht fährt
Beim Überholen von Bussen gelten für Autofahrer besondere Regeln.
Viele Verkehrsregeln lernt man zwar in der Fahrschule, vergisst sie jedoch im Laufe der Zeit. Wie war das also noch mal mit dem Überholen von Bussen, die ihr Warnblinklicht eingeschaltet haben?
Beim Warnblinklicht am Bus kommt es auf die Situation an
Mit Bussen und Bushaltestellen ist es so eine Sache. Viele Autofahrer erinnern sich zwar aus der Fahrschule noch dunkel, dass es da irgendwas zu beachten gibt. Aber was genau war das noch? Damit die Nutzer im Fuhrpark ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen können, haben wir die wichtigsten Fakten gesammelt.
An einem Bus ohne Warnblinklicht dürfen Sie, wenn die Verkehrslage es erlaubt, Sie Abstand halten und nicht gegen Regeln wie ein Überholverbot an der Stelle verstoßen, grundsätzlich schon vorbeifahren. Wenn der Bus vor Ihnen wiederum das Warnblinklicht einschaltet, ist die Frage erst einmal: Macht er das an einer Bushaltestelle oder fährt er noch?
Wann dürfen Sie vorbeifahren?
Steht er an einer Haltestelle, dürfen Sie überholen. Voraussetzung dafür ist jedoch: Sie müssen die Schrittgeschwindigkeit einhalten, ausreichend Abstand halten und es darf niemand gefährdet werden. Ist das nicht sicher möglich, müssen Sie warten. Achten Sie insbesondere auf aussteigende Fahrgäste oder auf solche, die noch schnell den Bus erreichen wollen und möglicherweise abrupt über die Straße rennen. Diese Vorsicht gilt übrigens bei nicht baulich getrennter Fahrbahn grundsätzlich ebenso für den Gegenverkehr, nicht nur für Fahrzeuge, die hinter dem Bus sind.
Was gilt, wenn der Bus noch fährt?
Fährt der Bus wiederum und der Warnblinker ist an, gilt ein Überholverbot. Das gilt auch, wenn sich der Bus der Haltestelle bereits nähert und unabhängig davon, ob es sich um einen Linien- oder etwa einen Schulbus handelt. Private Busse oder Fernbusse sind jedoch von der Regelung nicht betroffen.
Diese Bußgelder drohen, wenn Sie das Überholverbot ignorieren
Keine gute Idee ist es übrigens, den Bus, wenn er die Haltestelle wieder verlassen will, nicht einfädeln zu lassen. Wer dem Bus das Abfahren nicht ermöglichen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro rechnen. Wer sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit beim Vorbeifahren hält, bekommt je nach Gefährdungslage sogar bis zu 70 Euro Bußgeld sowie möglicherweise einen Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn Sie nicht genügend Abstand beim Vorbeifahren halten oder den Bus einfach rechts überholen