Das müssen Sie wissen, wenn Sie einen E-Scooter dienstlich nutzen wollen

Das müssen Sie wissen, wenn Sie einen E-Scooter dienstlich nutzen wollen
Wer E-Scooter im Unternehmen einsetzt, muss sich unter anderem über den Arbeitsschutz informieren.
E-Scooter sind flink, umweltfreundlich und im Stadtverkehr eine gute Alternative zum Auto. Fragt sich nur: Ist ihr Einsatz auch für Unternehmen sinnvoll?
E-Scooter im Unternehmen können Haftungsprobleme verursachen
Manchmal ist das Auto viel zu umständlich. Gerade in der Stadt, wo Parkplätze rar sind, bietet sich daher für schnelle, unkomplizierte Fahrten ein E-Scooter an. Eine noch dazu umweltschonende und günstige Möglichkeit, die auch für den Fuhrpark eine Überlegung wert sein kann.
Hierzu sollte man zunächst wissen, dass der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) schon kurz nach der Zulassung der E-Scooter für die Teilnahme am Straßenverkehr im Jahr 2019 davon abriet, dass Unternehmen in ihren Reiserichtlinien die Nutzung von E-Scootern erlauben. Die privat oder frei anmietbaren Roller seien zu unsicher und gerade Unfälle mit Personenschäden könnten bei der dienstlichen Nutzung zu Haftungsproblemen führen.
Auf die gesetzlichen Regeln achten
Entscheidet man sich dennoch dafür, E-Scooter für die dienstliche Nutzung zuzulassen, sollte man sich als Unternehmen darüber bewusst sein, welche gesetzlichen Regeln für die E-Scooter gelten und diese auch mit den Mitarbeitern besprechen. So sind E-Scooter beispielsweise nur auf Fahrradwegen und -streifen erlaubt oder wenn auf Gehwegen bzw. in Fußgängerzonen das Zusatzschild
Auch beim E-Scooter im Betrieb gelten die UVV
Elektrokleinstfahrzeuge