Das müssen Sie zum E-Roller-Kennzeichen beachten

Das müssen Sie zum E-Roller-Kennzeichen beachten
E-Roller brauchen eine Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen. Die Fakten auf einen Blick.
Auf öffentlichen Straßen braucht ein E-Roller ein Kennzeichen. Doch wo bekommen Sie es und wie lange gilt es?
Was kostet eine Haftpflicht für den E-Roller?
Manchmal sind elektrische Flitzer sehr praktisch. Deshalb können auch E-Roller bzw. E-Scooter für die Nutzer im Fuhrpark eine interessante Alternative sein. Nicht vergessen werden darf dabei jedoch, dass Elektroroller bzw. -scooter ein Kennzeichen brauchen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Dahinter steckt die Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge. Denn Schäden passieren hier schnell einmal und sollen ausreichend abgedeckt sein.
Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie also nicht herum. Allerdings ist diese nicht sehr teuer. Je nach Anbieter und Alter des Fahrers sollten Sie mit 20 bis 60 Euro im Jahr rechnen. Fahrer unter 23 Jahren müssen die höheren Beiträge zahlen. Auf Wunsch sind auch eine Teilkasko sowie ein Diebstahlschutz möglich. Ohne Versicherungsschutz sollten Sie auf keinen Fall fahren, da hier im Ernstfall empfindliche Geldbußen sowie sogar Freiheitsstrafen fällig werden können.
Wo bekommen Sie das Versicherungskennzeichen?
Anders als beim Auto müssen Sie, um das Kfz-Kennzeichen für E-Roller oder E-Scooter zu erhalten, allerdings nicht extra zur Zulassungsstelle gehen. Wichtig ist zunächst, dass eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug vorliegt, andernfalls dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr nicht nutzen. Wenn Sie diese nachgewiesen haben und die Versicherung Sie aufnimmt, erhalten Sie von Ihrem Versicherer ebenso das Kennzeichen ausgehändigt. Dabei handelt es sich um eine klebbare Versicherungsplakette, die Sie selbst hinten an der Kennzeichenhalterung anbringen können.
Jährlich an ein neues Kennzeichen denken
Für den Versicherungsantrag benötigen Sie in der Regel den E-Scooter-Hersteller, die Schlüsselnummer sowie die Fahrgestellnummer. Wichtig zu beachten: Beim E-Roller bzw. E-Scooter beginnt das Versicherungsjahr jeweils am 1. März und endet somit am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Wie bei Mopeds wird dabei von der Versicherung jährlich die Farbe des Kennzeichens gewechselt. So ist zum Beispiel für die Polizei auf einen Blick ersichtlich, ob das Fahrzeug aktuell noch versichert ist. Daher sollten Sie stets dafür sorgen, dass Sie pünktlich zum 1. März das neue Versicherungskennzeichen abgebracht haben. Haben Sie vergessen, die neue Plakette zu nutzen, kann das 40 Euro Bußgeld kosten.