Diese Rechte haben Sie bei einer Alkoholkontrolle

Diese Rechte haben Sie bei einer Alkoholkontrolle
Die Polizei will, dass Sie pusten? Dann sollten Sie wissen, dass Sie dazu nicht verpflichtet sind.
Sie haben zwei oder drei Gläser Alkohol getrunken und geraten in eine Verkehrskontrolle: Dann sollten Sie wissen, was die Polizei darf – und was nicht.
Wann werden Atemalkoholkontrollen durchgeführt?
Ob nach der Firmenfeier oder einem Kneipenbesuch: Wer sich nach Alkoholgenuss, sei es privat oder als Nutzer des Fuhrparks, noch hinters Steuer setzt, erreicht schnell die 0,5-Promille-Grenze. Und eine Fahne kann man schon nach den ersten Schlucken haben. Insofern hat die Polizei bei Verkehrskontrollen einen besonderen Blick auf Autofahrer, die alkoholisiert sein und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden könnten.
Besteht der Verdacht, dass Sie zu viel getrunken haben oder geht es um stichpunktartige Kontrollen, kann es sein, dass die Beamten Sie an Ort und Stelle herauswinken und einer Routinekontrolle unterziehen. Hier müssen Sie anhalten und warten, bis der Polizist Führerschein und Fahrzeugpapiere verlangt. Auch Ihre Beifahrer müssen im Auto bleiben und warten, obwohl deren Alkoholkonsum völlig egal ist.
Ist der Atemalkoholtest Pflicht?
Es kann sein, dass die Polizisten Sie einen Atemalkoholtest machen lassen wollen. Dem sollten Sie zustimmen, wenn Sie nichts zu befürchten haben, weil Sie gar keinen Alkohol getrunken haben. Der Test ist allerdings freiwillig. Eine Pflicht zum Pusten gibt es nicht.
Ebenso wenig müssen Sie Auskunft darüber erteilen, ob Sie etwas getrunken haben oder wo Sie hinwollen. Manchmal lassen die Beamten einen dann sogar ziehen, etwa, wenn es keine weiteren Anhaltspunkte für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt. Schließlich ist ein möglicher Bluttest für den Staat mit Aufwand sowie Kosten verbunden und muss verhältnismäßig sein.
Was passiert, wenn Sie das Pusten verweigern?
Wenn Sie allerdings Schlangenlinien gefahren sind oder es im Auto erkennbar nach Alkohol riecht bzw. Sie eine Fahne haben, müssen Sie bei verweigertem Atemalkoholtest damit rechnen, zu einer Blutabnahme aufs Revier bestellt zu werden.
Tatsächlich dürfen die Beamten diese Blutabnahme aber, weil es ein körperlicher Eingriff ist, eigentlich nicht ohne Ihre Einwilligung anordnen, es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht auf Alkoholkonsum und wäre gefährlich, Sie weiterfahren zu lassen. Und selbst dann empfehlen Rechtsexperten, dass man als Verdächtiger auf eine richterliche oder staatsanwaltliche Anordnung für die Blutentnahme bestehen sollte. Was Sie jedoch hinnehmen müssen: Hält der Polizist Sie für nicht mehr verkehrstüchtig, darf er Ihnen bei der Kontrolle die Weiterfahrt untersagen.