Diese Strafen drohen, wenn Sie eine Sperrfläche überfahren

Diese Strafen drohen, wenn Sie eine Sperrfläche überfahren
Gestreifte Bereiche auf der Fahrbahn sollten Sie ernst nehmen. Denn sie sind ein Verkehrszeichen.
Manchmal sind Verkehrszeichen nicht als Schilder zu sehen, sondern auf der Fahrbahn selbst zu finden. Deshalb sollten Sie auch Sperrflächen nicht einfach ignorieren.
Wie sieht eine Sperrfläche aus?
Es sind nur ein paar gestreifte Linien. Doch jeder Nutzer im Fuhrpark sollte sie im Straßenverkehr durchaus ebenso ernst nehmen wie Verkehrsschilder. Die Rede ist von sogenannten Sperrflächen, auch als Verkehrszeichen 298 bezeichnet. Erkennbar ist dieses Verkehrszeichen daran, dass eine weiße durchgehende Linie weiß straffierte Schrägstriche eingrenzt. Unterschiedlich kann sein, wie eng die Schrägstriche zusammenliegen, das ändert jedoch nichts an der Bedeutung des Zeichens.
Für wen ist die Sperrfläche tabu?
Allzu oft übersehen Autofahrer diese Sperrflächen, fahren bei Platzmangel einfach mal drüber oder halten sogar darauf. Das sollte man jedoch tunlichst unterlassen, denn es drohen Bußgelder. Eine Sperrfläche bedeutet nämlich immer: Auf diesem Bereich der Fahrbahn haben Fahrzeuge nichts zu suchen – und zwar alle. Insofern ist es egal, ob Sie gerade ein Auto oder ein Fahrrad führen.
Eine Sperrfläche ist keine Überholspur
Oft ist sie an Stellen zu finden, an denen sich Fahrzeuge ohne die Sperrzeichenmarkierung zu nahe kommen könnten, was vor allem unübersichtliche Knotenpunkte betrifft. Wer sie einfach nur überfährt, kommt hier, sofern er dabei erwischt wird, noch mit zehn Euro sehr günstig davon. Doch je nach Sachlage kann es auch schnell teurer werden. So ist es etwa keine gute Idee, sich die Sperrfläche quasi als Überholspur zu sichern. Das kostet dann nämlich bereits 30 Euro. Wenn ein Unfall geschieht, während Sie die Sperrfläche überfahren, sind es 35 Euro.
Was passiert, wenn Sie auf der Sperrfläche parken?
Ebenso werden Sperrflächen aus Unachtsamkeit oder weil man es sich leichter machen will, öfters beim Abbiegen und Wenden einfach mitbenutzt. Das kostet Linksabbieger und Autofahrer, die ein Wendemanöver hinlegen, mindestens 30 Euro, bei einem Unfall sind es 40 Euro.
Ebenfalls tabu: die Sperrfläche zum Halten oder gar Parken zu benutzen. Dann müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden – was diesen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dann besonders teuer macht.