Diese Vorschriften gelten für einen Klappenauspuff

Diese Vorschriften gelten für einen Klappenauspuff
Ein guter Sound macht gerade bei sportlichen Autos viel aus. Aber wie viel Lautstärke ist erlaubt?
Autos dürfen ihre Umwelt nicht über Gebühr mit Geräuschen belasten. Das gilt auch, wenn Ihr Fahrzeug einen Klappenauspuff für mehr Sound hat.
Autosound contra Lärmschutz
Ein satt klingender Autosound ist für viele Fahrer ein schönes und emotionales Geräusch. Auch wer im Fuhrpark dienstlich oder privat gerne sportliche Fahrzeuge nutzt, wird das so sehen. Gleichzeitig ist die Lautstärke eines Fahrzeugs nicht für jeden Anwohner wohlklingend. Deshalb ist es auch für den Klappenauspuff mittlerweile schwer geworden, denn inzwischen gelten hier strengere Vorschriften.
Was gilt für einen Klappenauspuff ab Werk?
Beim Klappenauspuff wird mit einer manuell oder elektronisch steuerbaren Klappe dafür gesorgt, dass die Abgase entweder durch einen Schalldämpfer oder daran vorbeigeführt werden. In letzterem Fall wird das Auto lauter. Bei ab Werk verbauten Klappenauspuffanlagen gilt: Je mehr PS ein Fahrzeug hat, desto lauter darf es sein. Ist das Fahrzeug ab 2016 neu zugelassen worden, darf es bei bis zu 163 PS pro Tonne nun 72 Dezibel erreichen. Wurde es ab 2022 erstmals zugelassen, liegt der Grenzwert nur noch bei 70 Dezibel. Ab 2026 werden es noch 68 Dezibel sein. Sportwagen dürfen dann lauter sein, wenn sie eine Motorleistung von 272 PS pro Tonne oder mehr haben – und zwar sind dann vier Dezibel mehr erlaubt als bei anderen Autos.
Falls Sie sich fragen, ob hochtouriges Beschleunigen oder hohe Geschwindigkeiten nicht ohnehin meist lauter sind: Relevant für die Grenzwerte ist nur, wie laut das Fahrzeug bei konstantem Tempo und einer vollen Beschleunigungsteststrecke von 20 Metern Länge aus Tempo 50 km/h ist. Die Tests werden von den Herstellern durchgeführt.
Was müssen Sie bei einem nachgerüsteten Klappenauspuff beachten?
Etwas komplexer wird es, wenn Sie nachträglich einen Klappenauspuff einbauen lassen. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Vorschriften wie für Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einer Klappenauspuffanlage ausgerüstet sind. Nicht gestattet ist jedoch der nachträgliche Einbau von Soundgeneratoren. Beachten Sie außerdem, dass ein nachträglich eingebauter Klappenauspuff je nach Anlage noch eine Abnahme einer offiziellen Prüfstelle und eine Eintragung in den Fahrzeugschein braucht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das gilt nur für Anlagen mit ECE-Prüfzeichen nicht. Wenn Sie sich nicht an diese Auflagen halten, kann Ihnen je nach Sachverhalt neben einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg auch eine Stilllegung des Fahrzeugs drohen.