Fahrverbot: Sind Ausnahmen für Sie möglich?
Fahrverbot: Sind Ausnahmen für Sie möglich?
Ein Fahrverbot lässt sich meist nicht umgehen, aber es gibt einige Ausnahmen, die Sie kennen sollten.
Ein Fahrverbot ist für Autofahrer meist eine schwerwiegende Sanktion. Doch es gibt ein paar wenige Möglichkeiten, doch mobil zu bleiben.
Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?
Es ist schnell passiert: Ein Fahrer im Fuhrpark wird mit deutlich mehr als der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt oder begeht einen Rotlichtverstoß. Schon sieht der Bußgeldkatalog neben einer Geldstrafe und Punkten auch ein Fahrverbot vor.
Gerade, wenn man den Führerschein braucht, um zur Arbeit zu kommen oder Dienstreisen antreten zu können, ist diese Strafe für viele Fahrer besonders hart und sie fragen sich: Gibt es bestimmte Ausnahmen, damit ich wenigstens noch zur Arbeit komme? Es gibt tatsächlich ein paar Ausnahmeregelungen, die man kennen sollte. Besser und weniger beschwerlich zur Arbeit kommen zu wollen, ist allerdings kein Argument. Sie haben aber, sofern Sie nur ein einmonatiges Fahrverbot bekommen und es zudem das erste in den letzten zwei Jahren ist, die Möglichkeit, sich den Zeitraum innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft dafür selbst auszusuchen. Insofern können Sie dafür sorgen, dass Sie in der Zeit Urlaub haben.
Wer hat Chancen auf die Härtefallregelung?
Es ist außerdem möglich, dass bestimmte Fahrzeugklassen vom Fahrverbot ausgeschlossen werden, das gilt jedoch in der Regel nur für die Klassen T und L, die man in der Landwirtschaft braucht. Auch das Fahren eines Mofas kann im Ausnahmefall trotz Fahrverbot gestattet werden. Um diese Ausnahmen eventuell genehmigt zu bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Das gilt ebenso, wenn die Blitzermessung fehlerhaft war oder Sie z.B. von der Sonne geblendet wurden. Lassen Sie sich im Einzelfall stets von einem Anwalt beraten.
Außerdem gibt es eine Härtefallregelung. Dann ist es möglich, ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld zu ersetzen. Ein Härtefall könnte vorliegen, wenn Ihre berufliche Existenz durch das Fahrverbot bedroht ist oder Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen nicht mehr versorgen können. Auch hier haben Ersttäter höhere Chancen. Eine Rolle wird z.B. auch spielen, ob Sie bei Ihrem Verstoß andere gefährdet haben. Bei Alkohol am Steuer und wenn Sie bereits Punkte in Flensburg haben, stehen Ihre Chancen schlecht. Die Entscheidung darüber trifft letztlich immer ein Richter, er legt auch fest, wie sehr das Bußgeld erhöht wird.
