In diesen Fällen dürfen Sie entgegen der Fahrtrichtung parken

In diesen Fällen dürfen Sie entgegen der Fahrtrichtung parken
Wer am linken Fahrbahnrand parken will, muss nicht immer ein Bußgeld befürchten.
Eigentlich verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass man am rechten Fahrbahnrand parkt. Doch gilt das wirklich immer?
Grundsätzlich schreibt die StVO das Parken in Fahrtrichtung vor
Prinzipiell gilt die Regel: Parken entgegen der Fahrtrichtung ist verboten. Das regelt §12, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung sogar sehr konkret. Dennoch fragen sich Autofahrer, vermutlich auch die im Fuhrpark, ob es von dieser Regel nicht Ausnahmen gibt. Und wenn ja, welche.
Warum darf man nur rechts parken?
Tatsächlich macht es natürlich Sinn, dass man nur auf der jeweils rechten Straßenseite, also in Fahrtrichtung, parken darf. Immerhin ist das für den Autofahrer nicht nur leichter, sondern zudem viel ungefährlicher. Speziell an einer sehr befahrenen Straße tut man sich sehr schwer, anschließend auf der linken Seite überhaupt wieder sicher aus der Parklücke herauszukommen und in den fließenden Verkehr zu finden. Wendemanöver und das Überqueren von zwei Fahrspuren sind hier riskant. Gerade in Wohngebieten missachten Autofahrer die Regel, nicht entgegen der Fahrtrichtung zu parken, allerdings oft, weil sie spontan den nächsten freien Platz nehmen.
Wie hoch ist das Verwarngeld fürs Falschherumparken?
Parken entgegen der Fahrtrichtung kostet in der Regel 15 Euro Verwarngeld, je nach Behinderung anderer und Dauer auch mehr. So kostet über eine Stunde mit Behinderung 35 Euro. Dabei spielt es übrigens auch keine Rolle, ob Sie sich nun auf einer Hauptverkehrsstraße oder einer extrem leeren Wohnstraße bzw. verkehrsberuhigten Straße befinden. Falsch herum parken ist hier überall nicht gestattet.
Welche beiden Ausnahmen gelten?
In zwei Ausnahmefällen müssen Sie allerdings kein Bußgeld befürchten und dürfen demnach ganz offiziell entgegen der Fahrtrichtung parken. Der erste Fall ist, wenn Sie in einer Einbahnstraße parken. Dort gibt es keinen Gegenverkehr und Sie müssen nicht wenden, also wird die Rechtspark-Regel aufgeweicht.
Ein weiterer Ausnahmegrund ist, wenn auf der rechten Straßenseite Schienen verlegt sind. Allerdings sollten Sie sich hier stets vergewissern, ob dort kein generelles Fahrverbot gilt.