In diesen Fällen können Sie sich von der Kfz-Steuer befreien lassen
In diesen Fällen können Sie sich von der Kfz-Steuer befreien lassen
Die Kfz-Steuerbefreiung ist an strenge Bedingungen geknüpft. Das gilt.
Für die meisten Autofahrer bleibt die Kfz-Steuerbefreiung zwar ein Traum. Doch ein paar Möglichkeiten gibt es – zumindest vorübergehend – doch.
Diplomaten, Polizei oder Zoll fahren günstiger
Wer träumt nicht davon, bei der Kfz-Steuer nicht belangt zu werden? Immerhin summieren sich die Kosten hier je nach Fahrzeug, Fahrzeugalter sowie Motorisierung für den Fuhrpark. Tatsächlich ist die Befreiung von der Kfz-Steuer möglich – allerdings nur in Ausnahmefällen. Die meisten davon betreffen den normalen Autofahrer nicht.
Grundsätzlich befreit sind Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr oder Zoll. Sämtliche Ausnahmen sind in § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgelistet. Keine Steuern zahlen in der Regel Fahrzeuge mit speziellen Aufgaben. Betroffen sind auch Diplomatenfahrzeuge, ebenso profitieren etwa gemeinnützige Organisationen oder Fahrzeuge des Katastrophenschutzes.
Schwerbehinderte können sich von der Kfz-Steuer befreien lassen
Normale Autofahrer, so steht es in § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz, können sich unter Umständen von der Kfz-Steuer befreien lassen, wenn sie schwerbehindert sind. Komplett erlassen wird die Kfz-Steuer, wenn es um die Beförderung von Personen mit Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) geht. Zu 50 Prozent sinkt die Steuer, wenn die Fahrzeuge für Schwerbehinderte zugelassen sind, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit) oder G (Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) haben. Wichtig: Bei der Steuerermäßigung um 50 Prozent ist es nicht möglich, dass der Schwerbehinderte weiterhin kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert wird.
Das Fahrzeug muss immer auf den Schwerbehinderten selbst zugelassen sein. Und das Fahrzeug darf dann nicht von jedem gefahren werden, sondern nur, wenn der Fahrzeughalter gefahren wird oder es bei der Fahrt um dessen Haushaltsführung geht. Nutzen etwa die Angehörigen eines Schwerbehinderten, der von der Kfz-Steuer befreit ist, das Auto, um damit in den Urlaub zu fahren, ist das streng genommen Steuerhinterziehung.
Was gilt für die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos?
Die leichteste Möglichkeit, um zumindest vorübergehend von einer Kfz-Steuerbefreiung zu profitieren, ist aktuell ein Neuwagen mit Elektroantrieb. Für zehn Jahre sind E-Autos ab dem Datum der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, wobei diese Sonderregelung maximal bis 31. Dezember 2030 gilt. Kaufen Sie ein gebrauchtes E-Auto, können Sie den noch vorhandenen Rest der maximal zehn steuerfreien Jahre aufbrauchen. Nach dem 31. Dezember soll die weitere Steuer-Vergünstigung immerhin noch 50 Prozent betragen.