Ist Dauerparken eigentlich erlaubt?

Ist Dauerparken eigentlich erlaubt?
Einfach das Auto für ein paar Wochen auf der Straße parken? Das gilt.
Wer keinen privaten Parkplatz hat, stellt sei Fahrzeug oft auch für längere Zeit auf öffentlichen Straßen ab. Das sollten Sie dabei bedenken.
Welche Voraussetzungen müssen Dauerparker erfüllen?
Der Urlaubsflieger wartet und Sie haben keine Garage oder anderen privaten Parkplatz für Ihr Fahrzeug? Dann liegt es auch für Mitarbeiter aus dem Fuhrpark nahe, das Auto auf der Straße abzustellen. Dauerparken im öffentlichen Raum kommt aber auch sonst bei vielen Gelegenheiten vor, wie man Fahrzeugen, die hier über Monate eine dicke Schmutzschicht ansetzen, immer mal wieder ansieht.
Grundsätzlich gibt es kein Verbot, sein Fahrzeug über längere Zeit auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Vorausgesetzt natürlich, Sie verstoßen dabei nicht gegen etwaige bestehende und per Schild ausgewiesene Parkverbote, Parkzeitbeschränkungen & Co. Was vielen Autofahrern dabei allerdings nicht bewusst ist: Das Fahrzeug selbst muss einige Voraussetzungen erfüllen. So muss es zum einen immer ordnungsgemäß angemeldet sein, zum anderen muss die TÜV-Plakette gültig sein. Gerade die Fahrzeuge, die über Monate mehr und mehr verdrecken, sind schwierig. Denn sowohl das Kennzeichen als auch die Beleuchtung müssen stets lesbar bzw. sauber sein.
Was müssen Sie regelmäßig kontrollieren?
Außerdem sollten Sie einen wichtigen Punkt im Blick haben: Es ist jederzeit möglich, dass da, wo Sie Ihr Fahrzeug abgestellt haben, ein temporäres Park- oder Halteverbot wegen Umzug oder Baumschnittarbeiten und ähnlichem errichtet wird. Daher müssen Sie alle drei Tage (das ist die Vorlaufzeit für die Parkverbotsschilder) schauen oder schauen lassen, ob Sie noch dort stehen dürfen. Sonst ist die böse Überraschung, wenn Sie zum Beispiel aus dem Urlaub zurückkommen, am Ende, dass Sie Ihr abgeschlepptes Auto erst einmal für mehrere Hundert Euro auslösen müssen.
Was gilt für Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile?
Anders als beim Pkw sieht es übrigens für abgekoppelte Anhänger oder Wohnwagen aus: Sie dürfen nicht länger als zwei Wochen ohne das Zugfahrzeug an einer Stelle parken. Auch Wohnmobile über 7,5 Tonnen Gesamtmasse müssen beim Dauerparken sehr aufpassen: Für sie ist wie für Lkw dieser Gewichtsklasse das Parken innerorts in reinen Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt.