Nach dem Blitzerfoto: Wie Sie richtig Einspruch einlegen

Nach dem Blitzerfoto: Wie Sie richtig Einspruch einlegen
Bußgeldbescheide sind öfters fehlerhaft. So gehen Sie in diesen Fällen vor.
Nach einem Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Was Sie sonst noch beachten sollten.
Einspruch kann sich lohnen
Wenn der Bußgeldbescheid für eines der Fahrzeuge im Fuhrpark ins Haus flattert, muss man sich je nach Sachlage nicht in sein Schicksal ergeben. Wenn Sie z.B. dank Tempomat wissen, dass Sie viel langsamer waren, als der Blitzer gemessen haben will oder Sie aus sonstigen Gründen von einer Fehlmessung ausgehen (z.B. wegen Sonneneinstrahlung oder Fahrzeuge auf mehreren Fahrspuren wurden verwechselt), können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Das gilt auch bei anderen Bußgeldbescheiden, z.B., wenn beim Falschparken offenbar Ihr Kennzeichen verwechselt wurde, weil Sie an dem betreffenden Tag weder in der Stadt noch je in der genannten Straße waren. Außerdem kann es zu formalen Fehlern kommen, gegen die Sie Einspruch erheben können, z.B., dass die Bearbeitungszeit von drei Monaten überschritten wurde.
Was muss im Einspruch stehen?
Üblicherweise muss der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei der Bußgeldbehörde innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingelegt werden. Verpassen Sie die Frist, müssen Sie zahlen und etwaige Punkte oder Fahrverbote werden fällig. Ausnahme: Sie haben die Einspruchsfrist unverschuldet verpasst, z.B. wegen Urlaub oder Krankenhausaufenthalt, dann müssen Sie eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen.
Für das Vorgehen gegen den Bescheid reicht es, das betreffende Aktenzeichen zu nennen und zu schreiben, dass man dagegen Einspruch einlegt. In der Regel können Sie den Einspruch per Fax, Brief oder teils per Mail abschicken. Allerdings ist die Mailform formell umstritten und sollte deshalb unterbleiben. Grundsätzlich müssen Sie den Einspruch nicht sofort begründen, sollten es aber tun, wenn Sie bereits alle dafür notwendigen Fakten vorliegen haben. Geht es beispielsweise um einen Bearbeitungs- oder Messfehler, kann die Behörde das oft schon bei der erneuten Prüfung des Falls erkennen und das Verfahren einstellen.
Was, wenn die Behörde den Einspruch ablehnt?
Ist das nicht möglich, wird das Ganze in einer Gerichtsverhandlung geprüft. Für diesen Fall sollten Sie auch einen Anwalt einschalten, der Sie berät und Akteneinsicht beantragen kann. Das Bußgeld sowie etwaige Punkte oder ein mögliches Fahrverbot werden erst rechtskräftig, wenn das Gericht gegen Sie entscheidet. Bis zur Gerichtsverhandlung können Sie den Einspruch übrigens jederzeit zurückziehen.