Nach diesem Urteil sollten Sie sich das Rasen doppelt überlegen

Nach diesem Urteil sollten Sie sich das Rasen doppelt überlegen
Auch wenn kein Tempolimit gilt, tragen Sie bei einem Unfall als Raser womöglich eine Mithaftung.
Wer auf der Autobahn beim Spurwechsel ein anderes Fahrzeug übersieht, haftet nicht unbedingt alleine. Jedenfalls, wenn der andere Fahrer mit einem Bleifuß unterwegs war.
Hohe Geschwindigkeit verändert die Haftungsfrage
Auf der Autobahn herrschen mitunter rasante Geschwindigkeiten. Vor allem, wenn es kein Tempolimit gibt, treten manche Fahrer das Gaspedal voll durch. Das wiederum ist schon aus Sicherheitsgründen für die Nutzer im Fuhrpark keine gute Idee. Aber auch bei der Haftung, wenn ein Unfall geschieht, sieht es für Tempo-Fans schlecht aus – sogar dann, wenn sie zunächst gar keine Schuld zu treffen scheint.
Beim Spurwechsel kollidiert
Ein Urteil des Oberlandesgerichts ( OLG) München (Az.: 10 U 7382/21) sollte Raser auf jeden Fall besonders aufhorchen lassen. In besagtem Fall war der Mann mit etwa 200 km/h auf der linken Spur unterwegs. Ein anderes Fahrzeug wollte die Spur wechseln und übersah dabei das schnell herannahende Fahrzeug links. Ein Tempolimit hatte es auf dem Streckenabschnitt nicht gegeben, also sah sich der Mann, der mit 200 km/h links gefahren war im Recht und forderte von seinem Unfallgegner vollen Schadenersatz.
Warum nicht nur der Ausscherende haftet
Das OLG München sah das jedoch anders. Es argumentierte nämlich mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die auf Autobahnen zwar nicht verbindlich ist, aber empfohlen wird. Und der Mann habe mit 200 km/h eben rund 70 km/h über der Richtgeschwindigkeit gelegen. Dies müsse berücksichtigt werden.
Daher befand das Gericht, dass nicht nur der Ausscherende haften müsse, sondern auch der sehr schnell fahrende Mann. Wer so schnell unterwegs ist, läuft nach Ansicht des OLG Gefahr, dass andere die Geschwindigkeit unterschätzen und es zu einer Kollision kommt. Denn, so die Argumentation des Gerichts, die Betriebsgefahr erhöhe sich durch das hohe Tempo. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Unfall bei 130 km/h vermeidbar gewesen wäre. Letztlich haftete der Mann, obwohl er gegen kein Tempolimit verstoßen hatte, zu 25 Prozent.