So kommen Sie zu einem E-Kennzeichen

So kommen Sie zu einem E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen bietet viele Vorteile. Doch man bekommt es nicht automatisch.
Ob kostenloses Parken oder spezielle Zufahrtsrechte: Wer vom E-Kennzeichen profitieren will, muss es erst einmal beantragen. So geht's.
Welche Vorteile bringt ein E-Kennzeichen?
Ein Elektroauto lohnt sich nicht nur, weil es die Umwelt schont, beim Kauf staatliche Förderprämien bekommt oder Steuervorteile genießt. Auch beim Parken und teilweise im Straßenverkehr haben Fahrer im Fuhrpark mit einem elektrisch betriebenen Fahrzeug Vorteile. Voraussetzung dafür ist allerdings das E-Kennzeichen. Hier ist am Ende des Kennzeichens noch ein E zu finden.
Damit dürfen Sie in manchen Städten vergünstigt, in anderen sogar kostenfrei parken. Einige Kommunen erlauben mit dem E-Auto das Benutzen der Busspur oder Sie dürfen bei örtlichen Stadtwerken teils kostenlos Strom aufladen. Die Regelungen sind hier allerdings regional verschieden und müssen je nach Kommune in Erfahrung gebracht werden, damit Sie nicht aus Versehen Ordnungswidrigkeiten begehen.
Welche Fahrzeuge dürfen ein E-Kennzeichen tragen?
Um von dem E-Kennzeichen zu profitieren, genügt es allerdings nicht, einfach ein E-Auto zu kaufen. Das E-Kennzeichen, das es seit 2015 in Deutschland gibt, wird Ihnen nämlich nicht automatisch zugeteilt. Sie müssen es beantragen. Es ist keine Pflicht, sondern eine freiwillige Wahl. Zugeteilt werden kann es Elektrofahrzeugen mit Batterie, Brennstoffzellen-Autos sowie Plug-In-Hybridfahrzeugen. Letztere dürfen jedoch maximal 50 g CO2/km ausstoßen und müssen mindestens 40 km rein elektrische Reichweite haben.
Welche Unterlagen brauchen Sie für das E-Kennzeichen?
Beantragen können Sie das E-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle und müssen dafür Personalausweis, die Fahrzeugpapiere (Teil I und II), eine Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflicht sowie Kennzeichenschilder (ggf. die alten) und den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung haben. Bringen Sie außerdem einen Nachweis mit, dass Ihr E-Fahrzeug die technischen Bedingungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt.
Bei einer Erstanmeldung kostet das E-Kennzeichen ebenso viel wie ein normales Kennzeichen. Es ist auch als auch als Wechsel- oder Saisonkennzeichen erhältlich. Wichtig: Trotz E-Kennzeichen brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.