Wann ist ein Fahrtenbuch Pflicht?

Wann ist ein Fahrtenbuch Pflicht?
Ein Fahrtenbuch kann nach Verkehrsverstößen zur Auflage werden. Das müssen Sie wissen.
Manchmal ziehen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ein Fahrtenbuch nach sich. Wie ist es zu führen? Und lässt sich die Auflage unter Umständen abwenden?
Welche Verstöße ziehen ein Fahrtenbuch nach sich?
Zusatzarbeit wünscht sich wohl kein Fahrer im Autoalltag. Doch manchmal kommt die, ob im Fuhrpark oder privat, auf einen zu. In diesem Fall beim Fahrtenbuch.
Die gute Nachricht ist allerdings zunächst: Für den Großteil aller Autofahrer wird es diese Auflage nicht geben. Denn die Anordnung folgt in der Regel nach einem Bußgeldverfahren, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Zudem muss dieses Bußgeldverfahren einige Relevanz, in der Regel mindestens einen Punkt in Flensburg, haben. Ein Strafzettel wegen Falschparkens reicht also nicht.
Was muss im Fahrtenbuch stehen?
Wer hingegen eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung oder den Rotlichtverstoß nicht zahlen muss, weil der Halter nicht ermittelt werden konnte, wird für einen bestimmten Zeitraum (meist sechs bis zwölf Monate) aufgefordert, ein Fahrtenbuch zu fahren, damit in Zukunft nachvollziehbar ist, wer das Fahrzeug zum betreffenden Zeitpunkt hatte. Besonders wahrscheinlich ist diese Auflage, wenn der Fahrzeughalter zuvor nicht mitgewirkt hat, um den Fahrer für den betreffenden Verstoß zu ermitteln.
Verpflichtend ist dann, dass jeweils das Kennzeichen, der Name des Fahrers und seine Anschrift im Fahrtenbuch vermerkt werden. Neben Datum und Uhrzeit für Fahrtbeginn und -ende anzugeben, muss der jeweilige Fahrer unterschreiben. Wichtig ist zudem, dass das Fahrtenbuch immer im Fahrzeug ist und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden kann.
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Lohnt sich ein Einspruch gegen die Fahrtenbuchauflage?
Wer nun denkt, dass keiner mitbekommt, wie gut man das lästige Fahrtenbuch führt, sollte aufpassen: Es ist gut möglich, dass die Behörde, die es angeordnet hat, Kontrollen durchführt. Wer gegen die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, verstößt oder es nicht vollständig vorliegen hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Hier ist ein Bußgeld von 100 Euro vorgesehen. Ist der Zeitraum, für den die Auflage gilt, vorbei, müssen Sie das Buch außerdem noch weitere sechs Monate aufbewahren.
Unter Umständen können Sie die Auflage, das Fahrtenbuch zu führen, abwenden, indem Sie dagegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Sinn macht das etwa, wenn es sich nur um einen Bagatellvorfall handelt bzw. die Fahrtenbuchauflage angesichts des begangenen Verstoßes unverhältnismäßig hoch und lang ist. Am besten lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.