Wann Sie einen Zeugenfragebogen ausfüllen müssen

Wann Sie einen Zeugenfragebogen ausfüllen müssen
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder andere Verkehrsverstöße: Das ist beim Zeugenfragebogen Pflicht.
Manchmal trifft vor dem Bußgeldbescheid ein Zeugenfragebogen beim Halter eines Fahrzeugs ein. Das hat es damit auf sich.
Wann erhält man einen Zeugenfragebogen?
Verliehene Autos bringen einem teils unerwartete Überraschungen in den Briefkasten. So kann es auch im Fuhrpark gehen, wenn ein Verkehrsverstoß wie eine Temposünde begangen wurde, und die Bußgeldstelle herausfinden möchte, wer mit dem Auto zum Beispiel geblitzt worden ist.
Diesen Zeugenfragebogen erhält man in der Regel dann, wenn die Behörde bereits weiß, dass der Halter des Fahrzeugs den Verkehrsverstoß nicht begangen haben kann. Sprich: Die Behörde wendet sich an Sie als Halter, hält Sie aber nicht für den Fahrer der Verkehrssünde. Das kann etwa der Fall sein, wenn man als Halter bereits im Anhörungsbogen angegeben hat, nicht gefahren zu sein. Oder wenn der Halter männlich ist und auf dem Blitzerfoto aber eindeutig eine Frau zu sehen ist. Im letzten Fall bekommt der Halter dann sofort einen Zeugenfragebogen. Gerade wenn die Identität des Fahrers unklar ist, weil es sich zum Beispiel um einen Firmenwagen handelt, wird ein Zeugenfragebogen verschickt.
Was passiert, wenn Sie den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen?
In Deutschland haftet nicht der Halter eines Fahrzeugs für eine Ordnungswidrigkeit, sondern der Fahrer. Bekommen Sie als Halter einen Zeugenfragebogen, gibt es zwar keine grundsätzliche Pflicht, diesen auszufüllen. Sie sollten es jedoch trotzdem tun, um weiterführende Konsequenzen zu vermeiden. Wer den Bogen ignoriert, kann anschließend sogar zur Polizei bestellt werden, die häufig die Ermittlung des Fahrers übernimmt. Sie haben zwar ein Auskunftsverweigerungsrecht bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, wenn Sie doch selbst gefahren sein sollten und sich also selbst belasten würden oder etwa keinen nahen Angehörigen belasten möchten. Auch dann ist aber je nach Fall von weiteren Ermittlungen der Polizei im Umfeld des verdächtigten Fahrerkreises auszugehen.
Die unangenehmste Nebenwirkung, wenn Sie als Fahrzeughalter die Kooperation bei der Ermittlung des Fahrers versagen, ist jedoch, dass Ihnen zwar keine Geldstrafe droht – aber die Behörde verlangen kann, dass Sie ab jetzt ein Fahrtenbuch führen. Gerade Firmen sollten darauf achten, dass Sie dem Fahrer nicht einfach den Zeugenfragebogen geben und er sich darum kümmern soll. Beantwortet er den Bogen nämlich dann nicht, riskiert die Firma die Fahrtenbuchauflage.