Warum lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen?

Warum lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen?
Stromer in der Firmenflotte sind nicht nur umweltschonend – sie bieten einige Steuervorteile.
Geld investieren, dabei der Umwelt helfen und auch noch steuerlich profitieren: Ein Elektroauto lohnt sich dienstlich gleich mehrfach – auch, wenn Sie den elektrischen Firmenwagen privat nutzen.
Noch profitieren Firmenwagen vom Umweltbonus
Elektromobilität lohnt sich. Okay, der Umweltbonus ist 2023 etwas kleiner geworden. Waren es 2022 beispielsweise noch 6000 Euro staatliche Förderung für die Neuanmeldung eines E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro, sind es jetzt noch 4500 Euro. Aber zusammen mit den Rabatten der Autohändler lohnt sich die Anschaffung weiterhin. Und der Umweltbonus, das ist das Gute für jeden Fuhrpark, gilt aktuell noch bis 31. August 2023 ebenso für gewerbliche Käufer bzw. Unternehmen. Ab 1. September können dann nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen.
Unabhängig von der Förderprämie profitiert die Firma nach dem Kauf des E-Autos von weiteren Vorteilen wie dass bis mindestens Ende 2030 keine Kfz-Steuer für das Elektrofahrzeug anfällt, die Wartungskosten niedrig oder die Beiträge für die Haftpflichtversicherung attraktiver sind. Selbst wenn der Umweltbonus wegfällt, wird es voraussichtlich eine neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge geben, mit der Unternehmen dann 50 Prozent der Anschaffungskosten sofort und den Rest in den weiteren Nutzungsjahren abschreiben können.
Privat genutzte E-Firmenwagen haben besonders viele Vorteile
Besonderes Sparpotential ergibt sich, wenn der elektrische Dienstwagen zugleich privat genutzt wird: Der Arbeitgeber spart Lohnkosten, weil der privat genutzte Dienstwagen als geldwerter Vorteil verbucht wird. Damit kann der Arbeitgeber die Ausgaben von der Steuer absetzen und muss für diesen Teil des Gehalts keinen Anteil zur Sozialversicherung zahlen.
Der Arbeitnehmer spart sogar gleich mehrfach. Bei einem Brutto-Listenpreis des Wagens von bis zu 60.000 Euro muss er monatlich nur 0,25 Prozent statt wie bei einem Verbrenner 1 Prozent davon als geldwerten Vorteil versteuern. Ist das Auto teurer als 60.000 Euro oder ein Plug-in-Hybrid müssen 0,5 Prozent des Neupreises versteuert werden. Voraussetzung ist hier, dass das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer elektrische Reichweite hat (ab 2025: 80 Kilometer) oder höchsten 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Diese Förderung läuft noch bis 2030. Auch die Entfernungskilometer zwischen Zuhause und Arbeitsplatz mit dem Firmenwagen werden günstiger besteuert, nämlich beim E-Auto nur 0,0075 statt normal 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat. Darüber hinaus können die Elektrofahrzeuge steuerfrei beim Arbeitgeber aufgeladen werden, vorausgesetzt, der Arbeitgeber bietet das zusätzlich zum Arbeitslohn an.