Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?

Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?
E-Roller und E-Scooter werden als Begriffe oft synonym verwendet. Doch das ist falsch.
E-Roller und E-Scooter ähneln sich teilweise, sind aber doch sehr verschieden. Das betrifft vor allem auch Führerschein oder Helmpflicht.
Was kann und darf ein E-Scooter?
Die zweirädrigen Elektroflitzer für die Stadt sind inzwischen überall. Vielleicht ertappen Sie sich auch im Fuhrpark dabei, dass Sie die verschiedenen Bezeichnungen wild durcheinanderwerfen. Was ist es nun also: Ein E-Roller oder ein E-Scooter? Und ist E-Scooter, weil "scooter" im Englischen für Roller steht, nicht dasselbe wie ein E-Roller?
Klare Antwort: Nein. Denn nicht nur hinter den Begriffen verbergen sich unterschiedliche Fahrzeuge – es gelten zudem andere Regeln und Voraussetzungen. Der E-Scooter oder auch E-Tretroller hat eine Lenk- oder Haltestange, keinen Sattel und wird stehend gefahren. Er darf nur Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h fahren, funktioniert sowohl mit als auch ohne den E-Motor. Die Leistung eines solchen E-Tretrollers darf 500 Watt nicht übersteigen, bei selbst balancierenden E-Scootern gilt eine Grenze von 1400 Watt.
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Wie bei einem Fahrrad müssen für die Verkehrssicherheit relevante Ausstattungsmerkmale wie Bremsen, Licht und eine Klingel vorliegen. Fahren dürfen Sie mit dem E-Scooter auf Radwegen oder auf der Straße. Bereiche für Fußgänger sind hingegen tabu. Gibt es einen Radweg, müssen Sie diesen mit dem E-Scooter benutzen. Allerdings haben hier normale Fahrräder immer Vorrang. Wichtig ist außerdem: Während es keine Pflicht gibt, einen Helm, eine Zulassung oder einen Führerschein zu haben, muss ein E-Scooter zwingend haftpflichtversichert werden. Dafür bekommen Sie direkt von der Versicherung eine Klebeplakette für den E-Scooter. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Was gilt für den E-Roller?
Ein E-Roller hat dagegen eine Sitzbank bzw. einen Sattel. Im Prinzip ist er das Äquivalent zum Motorroller – nur eben mit E-Motor. Mit bis zu 45 km/h ist er außerdem viel schneller als der E-Scooter, Mitfahrer sind erlaubt. Den E-Roller dürfen Sie ausschließlich auf der Straße fahren. Neben einer Versicherungspflicht besteht sowohl eine Helm- als auch eine Führerscheinpflicht. Das Mindestalter für den E-Roller liegt bei 15 Jahren, wenn der E-Roller bis 25 km/h schnell ist (Mofaführerschein), oder 16 Jahren (Führerschein Klasse AM), wenn er bis zu 45 km/h erreichen kann.