Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftlichem und technischen Totalschaden?

Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftlichem und technischen Totalschaden?
Totalschaden ist nicht gleich Totalschaden. So wird gerechnet.
Wenn nach einem Unfall von einem Totalschaden die Rede ist, gibt es hier versicherungstechnisch durchaus feine Unterschiede zu beachten.
Was macht den technischen Totalschaden aus?
Wenn es im Straßenverkehr scheppert, ist schnell ein Totalschaden entstanden. Dieser Begriff ist für jedes Fahrzeug im Fuhrpark vor allem versicherungstechnisch relevant. Allerdings wird das Wort oft sehr allgemein verwendet, obwohl man hier durchaus differenzieren muss.
Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall derart gravierende Schäden aufweist, dass es nicht mehr möglich ist, das durch eine Reparatur zu beheben bzw. der Aufwand dafür unverhältnismäßig wäre. Hier ist es nicht mehr möglich, das Fahrzeug in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen.
Wie berechnet sich ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Blickwinkel etwas anders: Hier kann es sogar ohne viel Aufwand möglich sein, das Auto wieder in seinen Zustand vor dem Unfall zu versetzen. Sprich: Technisch ist die Reparatur möglich. Allerdings ist sie so teuer, dass die Rechnung höher ausfallen würde als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Besonders, wenn das Auto älter ist und einen hohen Kilometerstand hat, kann ein wirtschaftlicher Totalschaden bereits erreicht sein, wenn das Fahrzeug nur eine verhältnismäßig kleine Beschädigung aufweist.
Um zu ermitteln, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, muss ein Gutachter zunächst den Wiederbeschaffungswert ermitteln. Dieser gibt an, wie teuer es wäre, das gleiche Auto mit den gleichen Extras/Ausstattung, nur ohne Unfallschaden, erneut zu beschaffen. Davon abgezogen wird der Restwert, den das Fahrzeug nach dem Unfall noch hat. Ein Beispiel: Die Reparaturkosten belaufen sich auf 7500 Euro, der Wiederbeschaffungswert beträgt 5500 Euro, der Restwert 1000 Euro. Demnach würde ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, da die Reparatur des Wagens mehr als 4500 Euro (5500 Euro Wiederbeschaffungswert minus 1000 Euro Restwert) kostet. Reparieren lassen können Sie das Fahrzeug auf Wunsch trotzdem. Allerdings bekämen Sie von der Versicherung nur 4500 Euro. Sie können sich in dem Fall auch nicht auf eine besondere Regelung im deutschen Versicherungsrecht berufen: Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, muss die Kfz-Versicherung nämlich trotz des wirtschaftlichen Totalschadens den Schaden komplett übernehmen. Das wäre in diesem Beispiel nur bis 7150 Euro möglich.