Was Sie zu Unfällen und Versicherung bei einer Probefahrt wissen sollten

Was Sie zu Unfällen und Versicherung bei einer Probefahrt wissen sollten
Auch bei einer Probefahrt kann es mal krachen. Dabei kann es unangenehme Überraschungen geben.
Gerade, wenn Sie privat ein Fahrzeug kaufen, ist der Versicherungsschutz bei der Probefahrt ein besonders wichtiges Thema. Informieren Sie sich daher gut.
Haftungsfragen vor der Probefahrt klären
Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug erstmals fahren, gibt es gewisse Unsicherheiten, vor allem bei den Fahreigenschaften wie Bremsverhalten. Insofern kann es bei einer Probefahrt schnell zu einen Unfall kommen. Damit Sie für diesen Fall im Fuhrparkmanagement auf der sicheren Seite sind, sollten Sie vor der Fahrt die wichtigsten Fragen klären. Denn die Annahme, dass der Verkäufer in jedem Fall die Haftung trägt, ist falsch.
Was gilt bei gewerblichen Händlern?
Relativ unkompliziert ist die Angelegenheit, wenn Sie das Fahrzeug eines Autohändlers fahren. Hier besteht in der Regel ein Vollkaskoschutz, egal, ob Neu- oder Gebrauchtwagen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Klare Ausnahme davon ist jedoch: Sie haben den Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, z.B. mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, beim Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderen groben Verkehrsverstößen. In diesen Fällen müssen Sie haften.
Grundsätzlich gilt: Klären Sie die Haftungsfrage vor der Fahrt ab, damit sich bei einem Schaden nicht herausstellt, dass es etwa nur eine Teilkasko gibt und womöglich Sie als Fahrer haften müssen. Vielfach möchten die Autohändler ohnehin, dass Sie vorab eine sogenannte Probefahrtvereinbarung unterzeichnen, die auch die Haftung klärt. Achten Sie hier auf die Details. Denn öfters ist eine Selbstbeteiligung des Fahrers vorgesehen. Gut zu wissen: Sagt der Händler nicht ausdrücklich, dass keine Vollkaskoversicherung besteht, gilt für Sie die sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung zu Ihren Gunsten.
Was müssen Sie bei privaten Verkäufern beachten?
Besondere Vorsicht ist bei Probefahrten mit privaten Verkäufern geboten – und zwar für beide Seiten. Denn viele Versicherungsverträge lassen nur einen sehr begrenzten Nutzerkreis zu und selbst Probefahrten können ausgeschlossen sein. Das ist teilweise weder Käufer noch Verkäufer bewusst. Auch bei diesen privaten Autokäufen ist eine Probefahrtvereinbarung vorab dringend angeraten, damit es zu keinen Streitigkeiten kommt. So besteht etwa die Frage, wie der Verkäufer bei einem Unfall, für den seine Versicherung zwar die Haftung übernimmt, dafür entschädigt wird, dass er in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse rutscht.
Sollte es im Verlauf der Fahrt zu einen Unfall kommen, muss dies der Versicherung mit dem Hinweis, dass es sich um eine Probefahrt gehandelt hat, gemeldet werden.