Was zahlt die Versicherung bei einem Massenunfall?

Was zahlt die Versicherung bei einem Massenunfall?
Wenn unzählige Autos ineinanderfahren, ist die Schadensregulierung etwas anders gelagert.
Der Schuldige kann bei Massenkarambolagen oft nicht ermittelt werden. Was bedeutet das für die Schadensregulierung mit dem Versicherer?
Oft bleibt der Unfallhergang bei Massenkarambolagen ungeklärt
Wenn, zumeist auf der Autobahn, Dutzende Autos ineinanderkrachen, ist das schlimm genug. Schließlich besteht Lebensgefahr. Für die Fahrzeuge, die in einen solchen Massenunfall, der meist wegen schlechter Sicht, vereisten Straßen oder ähnlichem geschieht, verwickelt sind, stellt sich außerdem die Frage: Wie wird nun eigentlich der Schaden reguliert? Das müssen Sie im Fuhrpark dazu wissen.
Ist ein einzelner Fahrer für den Unfall verantwortlich, muss seine Versicherung für alle entstandenen Schäden aufkommen. Doch ein Problem ist, dass der genaue Unfallhergang oft nicht zu klären ist. Sprich: Wer ist in wen gefahren und wer hat die Massenkarambolage initial ausgelöst? Wenn das selbst nach den Ermittlungen der Polizei offen bleibt, an wen wendet man sich dann? Früher war das tatsächlich ein Problem.
Was zahlt die Versicherung bei einem Massenunfall?
Hier haben die Versicherer vor einigen Jahren eine Neuregelung getroffen, die zugunsten der Unfallbeteiligten ist – zumindest, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste: Es müssen in der Regel mindestens 40 Fahrzeuge involviert gewesen sein. Ist das der Fall, können sich Fahrer und Insassen nun direkt an den eigenen Haftpflichtversicherer wenden. Er übernimmt sowohl Personen- als auch Sachschäden von Fahrer, Insassen und Fahrzeug und das selbst dann, wenn der einzelne Halter keine Kaskoversicherung hat. Auch die Schadensregulierung ist inzwischen so geregelt, dass anders als früher nicht nur Quoten übernommen werden. Egal, ob Front- Heck- oder Totalschaden – die Versicherer übernehmen den Schaden in voller Höhe.
Was ist entscheidend, damit die Versicherung den Massenunfall anerkennt?
Voraussetzung für diese gemeinsame Regulierungsaktion ist, dass bei einem zeitlich und räumlich eng zusammenhängenden Massencrash kein Verursacher festgestellt worden sein darf. Außerdem müssen, damit die Versicherung den Unfall als Massenunfall anerkennt, wie gesagt mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein. Bei schlecht bis gar nicht rekonstruierbarem Unfallhergang reichen 20. Das Gute ist übrigens: Ein Massenunfall, bei dem kein Schuldiger nachgewiesen werden kann, hat keinen Einfluss auf den einzelnen Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung der involvierten Fahrzeuge. Im Zweifelsfall klärt eine Kommission des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), ob ein Massencrash die nötigen Bedingungen für diese Art der Regulierung erfüllt.