Welche Unfallschäden Sie lieber nicht der Versicherung melden sollten

Welche Unfallschäden Sie lieber nicht der Versicherung melden sollten
Um den aktuellen Schadenfreiheitsrabatt zu behalten, kann man Unfallreparaturen auch selbst zahlen.
Ob in der Haftpflicht oder der Vollkasko – ein regulierter Unfallschaden ist meist nachteilig für Ihre Versicherungsprämie. Soll man also kleine Parkrempler besser selbst zahlen?
Unfälle verschlechtern die Schadenfreiheitsklasse drastisch
Einmal kurz nicht aufgepasst – schon sind Sie beim Ausparken leicht gegen einen Pfosten gefahren. Oder haben einen kleinen Blechschaden mit einem anderen Fahrzeug verursacht. Wenn das den Nutzern im Fuhrpark passiert, kommt auch die Frage auf, ob denn wirklich die Versicherung den Schaden regulieren sollte.
Egal, ob es jetzt um einen Haftpflichtfall oder einen Vollkaskoschaden geht – es ist zwar gut, dass die Versicherung die Kosten für die Reparaturen zahlen würde. Doch das bedeutet auch: Ihre Prämie wird steigen. Immerhin bringt Ihnen jedes unfallfreie Jahr eine bessere Schadenfreiheitsklasse. Und während sie sich bei dieser Verbesserung nur Jahr um Jahr in die nächstbessere Klasse hocharbeiten können, kann ein Unfall dazu führen, dass es rasant nach unten geht. Ein Sturz von Schadenfreiheitsklasse 35 auf 18 ist dabei absolut realistisch. Sie müssten dann erst mal 17 Jahre unfallfrei fahren, um den alten Status zu erreichen.
Bis zu welcher Höhe rechnet es sich, Schäden selbst zu zahlen?
Um das zu vermeiden, sollte man rechnen und den Schaden je nach Sachlage lieber selbst bezahlen. Das ist völlig legal und Sie behalten Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse. Wichtig zu wissen ist vor allem: Wie teuer wird die Reparatur? Grob können Sie davon ausgehen, dass Schäden, die nicht teurer als 1000 bis 1500 Euro sind, lieber selbst bezahlt werden sollten. Am besten ist, Sie lassen sich von der Versicherung vorrechnen, wie viel Sie insgesamt mehr an Beiträgen zahlen müssten, wenn Sie den Schaden regulieren lassen. Lesen Sie genau in den Versicherungsbedingungen nach, wie viel Schadenfreiheitsrabatt Sie verlieren. Wer noch in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse bis etwa 6 ist, für den lohnt es sich meist, den Schaden sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko von der Versicherung bezahlen zu lassen. Der Grund: Bei der Rückstufung verlieren Sie kaum Klassen.
Teilweise können Sie sogar noch, nachdem der Schaden von der Versicherung bereits beglichen wurde, bis zu einem bestimmten Datum (meist sechs bis zwölf Monate nach Regulierung) den Schaden "zurückkaufen". Zuvor sollten Sie sich nach dem Rabatt-Schutz Ihres Versicherers und den dazugehörigen Bedingungen erkundigen – denn öfters haben Sie einen Schaden pro Jahr "frei".