Wer beim Car-Sharing für den Schaden haftet

Wer beim Car-Sharing für den Schaden haftet
Beim Car-Sharing ist man zwar über die Nutzungsgebühr versichert. Doch auf die Details kommt es an.
Auch beim Car-Sharing kann es mal krachen. Wer die Nutzungsbedingungen nicht genau gelesen hat, erlebt hier mitunter Überraschungen.
Wie gut sind Car-Sharing-Angebote versichert?
Car-Sharing gilt als Rundumsorglospaket: Einfach einsteigen, zahlen – und alles von Sprit bis Kfz-Versicherung ist abgedeckt. Theoretisch stimmt das, allerdings sollten alle Nutzer im Fuhrpark, die gelegentlich oder öfter ein Car-Sharing-Angebot nutzen, wissen, dass im Fall eines Schadens eben doch nicht alles so lockerleicht ist. Sogar trotz Vollkaskoschutz.
Häufig ist es so, dass der Anbieter für seine Flotte nicht gerade den Versicherungsschutz mit dem größten Leistungsangebot wählt, schließlich müssen Kosten gesenkt werden. Insofern haben die Fahrzeuge beim Car-Sharing häufig einen Vollkaskoschutz, den Sie für Ihr privates Fahrzeug aufgrund seiner weniger komfortablen Leistungen nicht wählen würden.
Hohe Selbstbeteiligung macht jede Schramme teuer
Zunächst müssen Sie grundsätzlich mit einem Selbstbehalt rechnen. Sprich: Wenn es selbst- oder teilverschuldet kracht, springt zwar wie bei jeder Kfz-Versicherung die Haftpflicht für Schäden des Unfallgegners ein. Doch Schäden am Carsharing-Auto zahlen Sie als Nutzer, sofern Sie den Unfall verschuldet haben, in der Kasko bis zur Höhe der Selbstbeteiligung aus eigener Tasche. Hier sollten Sie sich daher vor der Nutzung des Fahrzeugs genau informieren, was Sie erwartet, sollte es zu einem Unfall kommen. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern und anders als bei Mietfahrzeugen werden die Bedingungen selten transparent kommuniziert. Rechnen Sie damit, dass der Selbstbehalt die privat üblichen 150 bis 300 Euro deutlich übersteigen wird. 1500 Euro sind keine Seltenheit. Wenn man regelmäßig Car-Sharing-Angebote nutzt, lohnt es sich daher, in Eigenregie eine Zusatzversicherung abzuschließen, die den Selbstbehalt auf null Euro reduzieren kann. Nutzen Sie eine private statt einer gewerblichen Car-Sharing-Plattform, ist so eine Zusatzversicherung ohnehin zwingend erforderlich.
Vorsicht bei Wildunfällen und grober Fahrlässigkeit
Außerdem sollten Sie beachten, dass die Versicherungskonditionen bei Car-Sharing-Fahrzeugen in der Regel keine Premium-Konditionen beinhalten, wenn grobe Fahrlässigkeit oder ein Wildunfall, der über Haarwild hinausgeht, im Spiel sind. Bedenken Sie außerdem, dass die Versicherung beim Carsharing nur greift, wenn Sie vor Fahrtantritt die Gesetzeskonformität des Autos überprüft haben. Schauen Sie sich daher das Fahrzeug stets genau an. Entdecken Sie bei der Übernahme schon Mängel wie Beulen oder Steinschläge, sollten Sie diese ohnehin gleich melden, um spätere Forderungen auszuschließen.