Wie definiert die Kfz-Versicherung bei einer Kollision Haarwild?

Wie definiert die Kfz-Versicherung bei einer Kollision Haarwild?
Bei Wildunfällen ist für die Versicherung entscheidend, welches Tier Ihnen vors Auto gelaufen ist.
Wildunfall ist nicht gleich Wildunfall. Jedenfalls nicht, wenn es um die Versicherungsleistung geht. Ob der Schaden übernommen wird, hängt nämlich häufig von der Art des Wildtieres ab.
Versicherer leisten oft nicht bei jedem Wildunfall
Plötzlich steht ein Tier auf der Straße – ein Szenario, das viele Autofahrer kennen und fürchten. Vor allem mit Rehen, die bevorzugt in der Dämmerung und in der Nähe von Wäldern anzutreffen sind. Nicht immer geht die Sache dabei glimpflich aus. Wenn ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark hier einen Wildunfall hat, das Tier also anfährt und der Wagen dabei beschädigt wird, kommen nach dem ersten Schock Versicherungsfragen auf. Erstaunt stellen Autofahrer dann bei Durchsicht Ihrer Versicherungsunterlagen fest: Es gibt bei vielen Versicherern Einschränkungen bei der Tierart, für die der Schaden übernommen wird.
Reguliert werden kann ein Wildunfall grundsätzlich mit der Teilkasko. Eine Kfz-Haftpflicht ist nicht ausreichend. Manche Versicherer machen keinen Unterschied bei der Frage, welches Tier den Schaden verursacht hat. Andere Tarife setzen jedoch voraus, dass es sich um Haarwild handelt. Das deckt zwar viele der häufigsten Tierarten, mit denen Kollisionen auftreten, ab. Aber eben nicht alle. Beachten Sie außerdem, dass bei einigen Anbietern der Wildunfall als Absicherungsfall erst aktiv zur Teilkasko dazugebucht werden muss.
Was gehört alles zum Haarwild?
Für die Versicherer ist die Basis für die Frage, was als Haarwild gilt, das Bundesjagdgesetz. Das heißt im Klartext: Ein Versicherungsschaden ist abgedeckt, wenn es sich zum Beispiel um Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild handelt. Außerdem werden Marder, Hasen, Füchse und Luchse, Wisente und Elche sowie Murmeltiere, Gämsen oder Fischotter vom Begriff "Haarwild" erfasst. Nicht zum Haarwild gehören hingegen zum Beispiel Vögel, Kriechtiere oder Igel.
Und auch, wenn Ihnen eine Kuh, eine Katze oder ein Hund vor das Auto läuft, wäre das kein Haarwild. Bei diesen Haus- und Nutztieren wäre sowieso nicht die Teilkaskoversicherung Ihres Autos die richtige Anlaufstelle. Vielmehr muss der Besitzer der Tiere für den Schaden haften. Ist der Halter nicht zu ermitteln, würde nur eine Vollkaskoversicherung dafür in der Regel einspringen. Wichtig zu beachten ist außerdem: Selbst wenn Sie ein Haarwild angefahren haben, übernimmt die Versicherung, sofern Sie Ihre Leistung auf Haarwild beschränkt, nur dann den Schaden, wenn das Tier nicht schon vor der Kollision tot war.