Wie Sie den Leasingvertrag für Ihr Auto vorzeitig kündigen können
Wie Sie den Leasingvertrag für Ihr Auto vorzeitig kündigen können
Es ist nicht leicht, eine Leasingvereinbarung vorzeitig zu beenden. Doch es gibt Möglichkeiten.
Die Leasingvertragsbedingungen sehen eine Kündigung eigentlich nicht vor. Doch bei Diebstahl oder einem Totalschaden haben Sie in der Regel die Chance dazu.
Welche außerordentlichen Kündigungsgründe gibt es beim Leasing?
Vertrag ist Vertrag. Das gilt beim Leasing im Normalfall bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, egal, ob es sich nun um einen Privat- oder ein Firmenfahrzeug für den Fuhrpark handelt. Eine außerordentliche Kündigung ist also sehr schwierig, auch wenn Sie sich das Fahrzeug beispielsweise wegen einer Firmeninsolvenz oder Jobverlust nicht mehr leisten können. Dem Leasinggeber gehen Einnahmen verloren, wenn Sie Ihre Raten nicht bis zum Ende zahlen – insofern hat er wenig Interesse, Ihnen entgegenzukommen.
Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen von der Regel. Die erste: Sollte der Leasingvertrag Mängel enthalten, wie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, können Sie jederzeit aus dem Vertrag aussteigen. Dieser Fall wird jedoch selten vorkommen. Checken Sie trotzdem zu möglichen außerordentlichen Kündigungsgründen den Leasingvertrag. Manchmal wurden darin Kündigungstermine mit Abschlusszahlungen vereinbart, was jedoch vorher immer zu höheren monatlichen Raten führt.
Was gilt bei einem Totalschaden, Diebstahl oder Tod?
Meistens ist es möglich, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn Sie einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden hatten bzw. die Reparaturkosten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen. Rechnen Sie allerdings damit, dass eine Schadenersatzforderung fällig wird. Immerhin geben Sie das Fahrzeug nicht im vereinbarten Zustand zurück. Gleiches gilt bei Diebstahl. Entscheidend für den zu zahlenden Betrag sind die noch ausstehenden Leasingraten und der Restwert, ein etwaiger Verkaufserlös oder eine Versicherungsleistung werden angerechnet.
Ein besonderer Fall ist es zudem, wenn Sie der Erbe eines Leasingnehmers sind. Dann ist es meistens so, dass der Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Todesfall gekündigt werden kann. Auch hier gilt jedoch: Sie werden eine Ausgleichszahlung leisten müssen.
Ist eine Leasingübernahme eine Option?
Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags ist also immer teuer. Die relativ günstige Alternative: Wenn Ihnen die Raten für das geleaste Fahrzeug zu hoch werden, können Sie beim Leasinggeber nachfragen, ob er einer Übertragung des Leasingvertrags zustimmt. Dafür müssen Sie dann – zum Beispiel über entsprechende Leasingstauschbörsen im Internet – einen geeigneten Interessenten finden, der vor allem im Punkt Bonität die Anforderungen der Leasingfirma erfüllt. Ist das der Fall und alle Parteien sind sich einig, kann ein Übernahmevertrag unterschrieben werden.