Sachsen zahlten überhöhte Bußgelder nicht zurück
Ende April wurde in Deutschland ein schärferer Bußgeldkatalog eingeführt, der aber bereits Anfang Juli widerrufen wurde. Wer zwischenzeitlich ein erhöhtes Bußgeld bezahlt hat, bekommt das Geld nicht zurück.
Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, hätten deutschlandweit Zehntausende Autofahrer überhöhte Bußgelder bezahlt. Bundesweit soll es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen.
Obwohl nun wieder der alte Bußgeldkatalog angewendet wird, sollen die Autofahrer zu viel gezahltes Geld in der Regel nicht zurückbekommen. Das wurde nach Informationen der Zeitung von Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und den Ländern in einer Telefonschaltkonferenz am 13. Juli vereinbart. Die rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheide werden also vollstreckt.
Nach Recherchen der "Welt am Sonntag" habe das Saarland nach dem neuen Katalog 3.900 Bußgeldbescheide erlassen und 5.600 mal ein Verwarnungsgeld erhoben. Daraus ergebe sich allein für das Saarland eine Summe von rund 500.000 Euro.
Hessen meldet 9.160 Bußgeldbescheide; Sachsen-Anhalt hat 2.500 Bußgeldbescheide und 19.700 Verwarnungsgelder erhoben. Für Thüringen werden 34.280 Bußgeldbescheide und 43.758 Verwarnungsgeld-Bescheide genannt.
Gegen einen rechtskräftigen Bescheid gibt es keinen Anspruch auf Überprüfung und Rückzahlung – es sei denn per Gnadenerlass. Diesen Weg beschreitet bisher nur Brandenburg. Als einziges Land erstattet es zu viel gezahlte Gelder für Tempoverstöße. Dort wurden mehr als 40.000 Bußgeldbescheide verschickt.
Nach Recherchen des MDR werden in Sachsen Bußgelder zwar die verhängten Fahrverbote aufgehoben, Bußgelder aber nicht zurückbezahlt. Bereits unter der vorübergehend geltenden neuen Straßenverkehrsverodnung gezahlte Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße werden nicht zurückgezahlt. Das teilte das Sächsische Innenministerium dem MDR Sachsen mit. Erteilte Fahrverbote können dagegen von den Behörden zurückgenommen werden.
Kompromissvorschlag für StVO-Novelle
Wie der "Spiegel" berichtet, hat Bundesverkehrsminister Scheuer zwischenzeitlich einen Kompromissvorschlag für die StVO-Novelle vorgelegt. Der sieht vor, dass die Geschwindigkeitsgrenzen zwar beibehalten werden, aber die fälligen Sanktionen differenzierter ausfallen. Ein einmonatiges Fahrverbot droht danach nur noch jenen, die mit mindestens 21 km/h zu schnell vor Schulen und Kindergärten geblitzt werden. Mit derselben Strafe müssen auch Schnellfahrer in Autobahnbaustellen rechnen, wenn sie dort mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs sind.
Der Kompromiss sieht aber auch deutlich erhöhte Geldstrafen für Geschwindigkeitsübertretungen vor. Geplant war ursprünglich ein Bußgeld von 70 Euro ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h und 80 Euro ab 26 km/h. Die neue Höhe der Bußgelder nannte der Minister noch nicht.