Die EU schreibt neue Assistenzsysteme in Pkw vor. Stichtag ist der 6. Juli 2022 für neu typzugelassene Fahrzeuge und der 7. Juli 2024 für neu zugelassenen Autos.
So ist ein "Intelligenter Geschwindigkeitsassistent" vorgeschrieben, der den Fahrer über eine Anzeige im Cockpit oder ein pulsierendes Gaspedal warnt, wenn er die geltende Geschwindigkeit überschreitet.
Im passiven Modus erhält der Fahrer trotzdem Informationen zu den Tempolimits angezeigt. Ist das System aktiv, besteht jederzeit die Möglichkeit das Tempo zu verändern.
Notbremsassistent: Dieses System erkennt selbstständig Gefahrensituationen und bremst das Fahrzeug ab, um eine Kollision zu verhindern oder abzumildern – auch wenn der Fahrer handlungsunfähig ist.
Notfall-Spurhalteassistent: Das System warnt den Fahrer, wenn das Fahrzeug ungewollt die Fahrspur verlässt. Im Gegensatz zum bekannten Spurhalteassistent (LKA; Lane Keeping Assist) greift hier der Notfall-Assistent (ELK – Emergency Lane Keeping) aggressiver ein, sobald eine Notsituation erkannt wurde.
Müdigkeitswarner: Die EU schreibt hier nicht nur einen „hochintelligenten“ Müdigkeitswarner, sondern auch ein Warnsystem bei nachlassender Konzentration vor.
Der Technik-Background ist in der Verordnung nicht näher beschrieben, geht jedoch über die Einblendung einer Kaffeetasse alle zwei Stunden hinaus. Die Aufzeichnung von Augen- bzw. Lidbewegungen und/oder der Lenkbewegungen spielt bei dem System eine große Rolle.
Rückfahrassistent: Das System erkennt Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt den Fahrer bei der Rückwärtsfahrt. Die Systeme basieren auf Sensor- und/oder Kamera-Informationen.
Notbremslicht: Das "adaptive Bremslicht“, zeigt den anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer stärken Verzögerung abgebremst wird. Entsprechend blinken die Bremslichter in schneller Folge bei einer Verzögerung von über 6 m/s und Tempi jenseits von 50 km/h.
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre: Für die Stichtage 2022 und 2024 müssen Pkw über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht.
Sicherheitsgurt-Warnsystem: Bereits seit dem 1. September 2019 sind unter anderem für neue typgenehmigte Pkw das Warnsystem für Vorder- und Rücksitze vorgeschrieben. Vom 1.9. 2021 ist die Warnung bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt für alle neuzugelassenen Autos obligatorisch.
Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Die „Blackbox“ an Bord des Pkw zeichnet und speichert Daten aus dem Zeitraum kurz vor, während und unmittelbar nach einem Zusammenstoß auf.
Die EU schreibt neue Assistenzsysteme in Pkw vor. Stichtag ist der 6. Juli 2022 für neu typzugelassene Fahrzeuge und der 7. Juli 2024 für neu zugelassenen Autos.