Wer sich das richtige Fahrzeug aussucht und sich mit der Antragsstellung beeilt, kann bis zu 9.000 Euro vom Staat erhalten.
Wer sich das richtige Fahrzeug aussucht und sich mit der Antragsstellung beeilt, kann bis zu 9.000 Euro vom Staat erhalten.
Der Kauf reiner Elektroautos wird von der Bundesregierung bis Ende 2022 mit bis zu 9.000 Euro subventioniert. Ursprünglich lief die Förderung Ende 2021 aus, doch die neue Regierung verlängert die Maßnahme bis Ende des neuen Jahres.
Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Entscheidend ist die elektrische Eigenfahrleistung: Beträgt diese nicht mindestens 60 Kilometer, ist das Fahrzeug nicht förderfähig. Außerdem dürfen die Fahrzeuge nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren.
Die Ampelkoalition plant, ab Januar 2023 die 50-Gramm-CO2-Regel zu streichen. Der einzige Maßstab für eine Förderung soll dann die batteriebetriebene Reichweite sein: Ab August 2023 muss sie bereits mindestens 80 Kilometer betragen, um an die Innovationsprämie zu kommen.
Für geleaste Pkw gelten die gleichen Anforderungen in Sachen Emissionen und Reichweite. Dafür wird die Prämie anteilig mit der Leasingvertragslaufdauer verrechnet, sofern diese kürzer als 24 Monate ist. Läuft der Vertrag länger als 23 Monate, ist die volle Prämie beantragbar.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Datum der Zulassung und dem Zeitpunkt der Antragstellung. Letzterer kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dafür auf seiner Webseite ein vollelektronisches Verfahren eingerichtet.
Das BAFA stellt auf seine Webseite auch eine Liste mit allen förderfähigen Pkw zur Verfügung. Sie umfasst derzeit rund 1.000 Modelle. Fahrzeuge, die mehr als 65.000 Euro netto kosten sind allerdings nicht förderfähig und stehen daher nicht auf der Liste.
Um die Innovationsprämie beim Kauf eines Gebrauchten zu erhalten, müssen Käufer darauf achten, dass: 1. der Nettolistenpreis des Neufahrzeugs zwischen 40.000 und 65.000 Euro lag; 2. die Erstzulassung nicht länger als zwölf Monate her ist; 3. das Fahrzeug nicht bereits von der Prämie profitiert hat.
Darüber hinaus darf ein Gebrauchtwagen nur höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben, um förderfähig zu sein. All diese Informationen muss man sich bestätigen lassen, um an die Prämie zu kommen - etwa durch ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT).
Manche Händler versuchen, die Prämien zu erschleichen. Der ADAC warnt deshalb vor zweiten Rechnungen, gesonderten Quittungen oder Käufen mit Haltedauer. Empfehlung: Musterrechnung zusenden lassen und die Förderfähigkeit selbst vorab überprüfen. Das BAFA bietet dazu ein Merkblatt an.
Neben der Innovationsprämie haben Elektrofahrzeuge noch einen Vorteil: Sind sie rein batteriebetrieben, entfällt die Kfz-Steuer für satte zehn Jahre. Diese Regelung gilt aktuell bis Ende 2030. Außerdem muss das Laden des Stromers beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil abgerechnet werden.