Mit dem Führerschein der Klasse C1 dürfen seit dem 28.12.2016
nur noch Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 und
7.500 Kilogramm gefahren werden.
Betroffen sind rückwirkend alle ab dem 19. Januar 2013 erstmals
ausgestellten Führerscheine der Klassen C1 und C1E. Ein Verstoß
gegen die neuen Vorgaben gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und
wird als Straftat sanktioniert.
Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis A2
nur noch Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt
nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben.
Wer seine A2-Fahrerlaubnis zwischen dem 19. Januar 2013 und dem
27. Dezember 2016 gemacht hat, darf auch weiterhin gedrosselte
Motorräder bewegen, deren Ausgangsleistung über 70 kW (95 PS) liegt
– allerdings nur in Deutschland.