USA verlangt für Visa-Vergabe noch mehr Informationen von Reisewilligen
Wer ein Visum für die USA beantragt, muss nun noch mehr Daten preisgeben und nicht nur über E-Mail-Adressen und Telefonnummern, sondern auch über Social-Media-Accounts informieren.
Die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika sind gegenüber Personen, die ein Visum beantragen und in die USA einreisen möchten, schon seit mehreren Jahren sehr wissbegierig und verlangen diverse Daten. Doch nun haben sich die Regelungen zu den anzugebenden Informationen noch einmal verschärft. Reisewillige, die den Antrag auf die Erteilung eines Visums stellen, müssen ab jetzt nicht nur Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen angeben, sondern auch über ihre Konten in den Sozialen Medien informieren.
Hintergrund für diese Verschärfung der Auskunftspflichten bei der Beantragung eines Visums ist eine Entscheidung der Regierung unter US-Präsident Donald Trump. Diese hatte schon im März des letzten Jahres angekündigt, künftig bei Visa-Anträgen auch "social media identifiers" abfragen zu wollen. Das Außenministerium der Vereinigten Staaten begründet den Schritt mit der nationalen Sicherheit, die oberste Priorität habe, sowie dem Bestreben, US-Bürger schützen und legitime Reisen in die USA unterstützen zu wollen. Gleichzeitig kündigte das von Mike Pompeo geleitete Ministerium an, dass jeder, der in die Vereinigten Staaten reisen oder einwandern wolle, einem umfassenden Sicherheitscheck unterzogen werde, zu dem auch eine verstärkte Überprüfung sowie die Bestätigung der Identität zähle. "Serious problems" bei der Visa-Vergabe sollen denen drohen, die die geforderten Daten nicht offenlegen.
Die Informationen müssen Einwanderungs- und Reisewillige in das Formular DS-160, das zu diesem Zweck entsprechend erweitert wurde, eintragen. Hier sollen Antragsteller nicht nur alle aktuellen Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Accounts angeben, sondern auch solche, die sie innerhalb der letzten fünf Jahre genutzt haben. Bei den Sozialen Medien sind im Formular explizit Facebook, Instagram, Reddit, Twitter und Youtube aufgeführt, wobei Antragsteller Ergänzungen vornehmen können.
Gemäß der Informationen aus dem United States Department of State gelten diese strengeren Auskunftspflichten nicht nur für Einwanderungsvisa, sondern auch für die verschiedenen Arten von Nichteinwanderungsvisa. Eine Ausnahme gilt für Personen, die über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) die Einreise in die Vereinigten Staaten beantragt haben. Zwar findet sich auch hier bereits seit Ende des Jahres 2016 die Aufforderung, Konten in den Social Media anzugeben. Doch hier bleibt diese Angabe freiwillig. Das gilt für die meisten Touristen, die nur eine begrenzte Zeit in den USA verbringen wollen.