
Das ist während der Krankschreibung erlaubt – und das nicht
Einkaufen, Essen gehen oder in den Urlaub fahren – was ist eigentlich während der Krankschreibung erlaubt und wann muss man sogar mit einer Kündigung rechnen?
Das ist während der Krankschreibung erlaubt – und das nicht
Einkaufen, Essen gehen oder in den Urlaub fahren – was ist eigentlich während der Krankschreibung erlaubt und wann muss man sogar mit einer Kündigung rechnen?
Zu einem Vorstellungsgespräch gehen
Ja, auch das ist erlaubt. Haben Sie sich beispielsweise den Arm gebrochen und sind aus diesem Grund krankgeschrieben, dürfen Sie trotzdem zu einem Vorstellungsgespräch gehen – es beeinträchtigt in diesem Fall Ihre Gesundheit nicht.
Einkaufen:
Solange es Sie bei der Genesung nicht behindert, ist es erlaubt, während der Krankschreibung die Einkäufe zu erledigen. Anders sieht es jedoch beim Shoppen aus: Ein vergnügter Einkaufsbummel in der Stadt hat dann doch einen starken Eindruck von Freizeitspaß.
Für einen anderen Arbeitgeber arbeiten:
Haben Sie beispielsweise einen Zweit- oder Nebenjob, ist es nicht erlaubt, während der Krankschreibung dort trotzdem zu arbeiten. Darüber streiten lässt es sich, wenn ein Bauarbeiter mit Beinbruch weiter in seinem Schreibtisch-Zweitjob arbeitet – schließlich beeinträchtigt das seine Genesung nicht.
Sport:
Solange die sportliche Aktivität Ihre Genesung nicht in Gefahr bringt, ist sie erlaubt. So ist ein Spaziergang an der frischen Luft gut für die Stärkung des Immunsystems. Bewegung wird außerdem meist bei Burnout und Depressionen empfohlen.
Eine Bahnreise machen:
Ist man nicht bettlägerig, ist es erlaubt, beispielsweise zu den Eltern oder dem Partner zu fahren, die in einer anderen Stadt leben, um sich dort auszukurieren.
Auto fahren:
Das ist nur dann verboten, wenn die Art der Erkrankung oder die einzunehmenden Medikamente zu einer besonderen Gefährdung im Straßenverkehr führen.
Kinobesuch:
Auch hier kommt es auf den Grund der Krankschreibung an. Bei einer Bindehautentzündung oder einer anderen Augenkrankheit ist es für die Genesung weniger förderlich, auf eine Kinoleinwand zu schauen.
Ins Restaurant gehen:
Vom Konsum von Alkohol ist generell während der Krankschreibung abzuraten. Alkohol verzögert bei den meisten Beschwerden den Heilungsprozess. Gegen einen Restaurant- oder Kantinenbesuch ist allerdings nichts einzuwenden – es sei denn, Sie haben hohes Fieber und gehören eigentlich ins Bett, dann beeinträchtigt es wieder Ihre Genesung.
Party machen:
Einen guten Eindruck macht es nicht, wenn Sie Party-Bilder aus einer Zeit posten oder herumzeigen, in der Sie eigentlich krankgeschrieben waren. Doch wenn es Ihrer Genesung nicht schadet, dürfen Sie theoretisch auch feiern gehen.
Schwimmbad:
Wie beim Sport darf der Arbeitnehmer die Grenze zwischen einem die Genesung fördernden Training und dem Leistungssport nicht überschreiten. Doch private Tätigkeiten wie der Besuch eines Schwimmbads können beispielsweise bei einer Verletzung des Bewegungsapparates die Heilung unterstützen.
Verreisen:
Ob Sie Ihre Urlaubsreise trotz Krankschreibung antreten dürfen, sollten Sie mit Ihrem Arzt abklären. Empfiehlt dieser ausdrücklich Meeresluft oder Tropenklima, ist das Verreisen erlaubt.
Wanderungen:
Eine Wanderung kann helfen, sich vom Arbeitsstress zu erholen. Solange Sie nicht an einer Krankheit leiden, die sich durch verstärkte körperliche Aktivität verschlimmert, sind Wanderungen generell erlaubt.
Abendstudium:
Ist Ihnen vom Arbeitgeber ein Abendstudium bewilligt worden, dürfen Sie das auch besuchen, wenn Sie krankgeschrieben sind.