Diese neuen Gesetze gelten ab Juli 2015
Sommerwetter im Juli? Mit Sicherheit kann das niemand seriös voraussagen. Sicher rechnen können wir im Juli aber schon mal mit mehr oder weniger erhofften Gesetzesänderungen. Von einem erweiterten Schutz für Bankguthaben bis zu einem höheren Entgelt fürs Schwarzfahren stellt anwalt.de die Änderungen im Folgenden vor.
Pfändungsfreigrenzen und Renten erhöht
Jedem Schuldner muss von seinem Einkommen ein Teil zum Leben verbleiben. Ein gewisser Betrag ist daher unpfändbar. Es brächte schließlich wenig, wenn zum Vorteil einzelner Gläubiger Schuldner auf Kosten der Gesellschaft zum Sozialfall werden. Ab Juli werden die entsprechenden Pfändungsfreigrenzen wieder einmal angehoben. In Anlehnung an den Grundfreibetrag steigen die Pfändungsfreigrenzen um 2,72 Prozent. Für einen alleinstehenden Verdiener, der keine Unterhaltspflichten erfüllen muss, verbleiben von seinem monatlichen Nettoeinkommen somit statt 1045,04 Euro ab Juli 1073,88 Euro.
Im Juli erfolgt zudem die jährliche Rentenanpassung. Die Renten in den alten Bundesländern steigen in diesem Jahr um 2,1 Prozent. In den neuen Bundesländern sind es 2,5 Prozent. Grundlage ist insbesondere die Entwicklung der Bruttolöhne im vergangenen Jahr. Die Renten im Osten sind dabei mindestens im selben Umfang wie im Westen anzupassen.
Einkommen auf Waisenrente
Wer bislang eine Waisenrente erhielt und gleichzeitig Einkommen erzielte, dem wurde Letzteres auf die Waisenrente angerechnet. Etwa 16.500 Waisenrentenbezieher können sich ab Juli über den Wegfall dieser Rentenkürzung freuen. Die Anpassung erfolgt nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung automatisch und muss nicht beantragt werden.
Einlagensicherung bis zu 500.000 Euro
Der 3. Juli bringt ein erweitertes Einlagensicherungsgesetz. Geht eine Bank pleite, haben ihre Kunden einen Anspruch auf Entschädigung für verlorene Einlagen. Diese gewährleistet das Einlagensicherungssystem, dem das jeweilige Institut angehört. Von diesen gibt es in Deutschland mehrere. Neu ist insofern, dass ein solches nunmehr gesetzlich anerkannt und besser ausgestattet sein muss. Wer wissen will, welchem Sicherungssystem die eigene Bank oder Sparkasse angehört, erfährt das in der Regel auf deren Website. Dabei sind nach dem Gesetz wie bisher Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Kreditinstitut und Person geschützt. Neu hinzukommend sieht das Gesetz nun aber eine mögliche Ausweitung vor. In besonderen Fällen sind Guthaben bis zu 500.000 Euro geschützt. Ihre Gutschrift darf dazu nicht regelmäßig erfolgen. Entscheidend ist zudem die Grundlage der Beträge. Besonders geschützt ist beispielsweise Geld aus dem Verkauf eines selbst genutzten Wohnhauses. Auch der Erhalt zu sozialen, gesetzlich vorgesehenen Zwecken aufgrund bestimmter Ereignisse wie Heirat, Rente oder Krankheit genießt besonderen Schutz. Umfasst sind auch Auszahlungen einer Unfall- oder Lebensversicherung. Der erweiterte Schutz von bis zu 500.000 Euro unterliegt jedoch der zeitlichen Einschränkung, nach der er nur innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift gilt.
Schwarzfahren macht nun 60 Euro
Wer beim Schwarzfahren erwischt wurde, muss mit dem sogenannten erhöhten Beförderungsentgelt rechnen. Das reißt ab Juli allerdings ein Loch von 60 Euro in den Geldbeutel. Bislang waren es zwölf Jahre lang 40 Euro. Verkehrsbetriebe sollen jährlich Verluste in Höhe von 250 Millionen Euro entstehen. Ein wesentlicher Grund für die nun erfolgte Erhöhung.
Für Lkw weitere 1100 Kilometer mautpflichtig
Auf den 12800 Kilometern der Bundesautobahnen und 1200 Kilometern daran angebundener Bundesstraßen gilt die Lkw-Maut schon länger. Ab Juli kommen auf über 260 Abschnitte verteilt 1100 Kilometer weiterer Bundesstraßen mit vier oder mehr Spuren und getrenntem Mittelstreifen in ganz Deutschland hinzu. Derzeit gilt die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 12 Tonnen Gesamtgewicht, soll aber ab Oktober dieses Jahres auf 7,5 Tonnen ausgeweitet werden.
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