Flotter Otto oder Führerschein: Wer macht das Rennen?
Wenn’s im Darm drückt, ist Gas geben keine gute Idee – besonders während der Fahrt. Doch was ist besser: den Lappen oder den Ledersitz riskieren? Die meisten Gerichte fahren bei durchfallbedingten Geschwindigkeitsverstößen eine klare Linie – dennoch muss eine zu flotte Fahrt nicht immer mit einem Fahrverbot enden.
Schnelle Verteidigung mit schneller Verdauung
Statt der erlaubten 70 wurde ein Mann auf einer Landstraße mit 128 Sachen geblitzt, also satten 58 km/h mehr als erlaubt. Das macht außerorts aktuell: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Und weil der Mann schon öfter erwischt worden war, erhöhte sich sein Bußgeld auf 315 Euro. Da lohnt sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid noch etwas mehr, dachte der Raser. Schließlich hatte er einen guten Grund für die überhöhte Geschwindigkeit: plötzlicher Durchfall! Doch so eine Verteidigungsstrategie geht leider auch leicht in die Hose. Denn für den Darm haben Richter kaum Charme übrig.
Auf die Flitzeritis folgte die Blitzeritis
Zu oft hören sie dafür von Geschwindigkeitssündern die gleiche Geschichte: Man musste auf einmal ganz dringend aufs Klo, sonst wäre ein Unglück etc. pp. passiert. So auch in diesem Fall. Vor der 70er-Zone habe der Temposünder schlagartig eine beschleunigte Verdauung verspürt. Der starke Stuhldrang habe ihn zur Raserei getrieben. Zum Glück kam bald ein rettendes Maisfeld, allerdings zu spät. Sein Vollgasgeben verhinderte zwar eine volle Hose. Zuvor erwischte den Flitzer jedoch der Blitzer. Dennoch hatte der Temposünder Glück im Unglück, da er auch vor Gericht keinen kompletten Durchfall erlebte.
Trotz Durchfall entscheidet der Einzelfall
Wie in anderen Fällen kommt es auch bei Durchfällen auf den Einzelfall an. Insofern kaufte der Richter ihm die rasante Story zumindest teilweise ab. Nach eingehender Untersuchung stand für das Gericht jedoch fest, dass das schon länger so lief. Der Richter bezweifelte daher, dass Montezumas Rache völlig abrupt vor dem Tempolimit über den Autofahrer hereingebrochen war. Somit fehlte der entscheidende Überraschungseffekt für einen Notstand. Dieser hätte den Verkehrsverstoß rechtfertigen und einen Freispruch bringen können. Zwar musste der Fahrer niemals Angst haben, dass er die nächste Zeit an einem stillen Örtchen verbringt. Es drohte jedoch weiterhin das Fahrverbot. Und als Lkw-Fahrer war der Mann besonders auf seinen Führerschein angewiesen.
Am besten keinen fahren lassen
Am Ende gab es dennoch kein schwer zu verdauendes Urteil. Das Gericht beschränkte das Fahrverbot nur auf Fahrten mit Pkw. Denn mit dem Laster könne er – egal ob mit oder ohne Durchfall – nicht ganz so rasant unterwegs sein. Falls der Fahrer doch mal wieder Durchfall habe, müsse er seine Routen mit Blick auf rektale Risiken planen und notfalls Umwege in Kauf nehmen. Muss man nicht fahren, lautet der beste Rat immer noch: Bei bekannten Darmproblemen am besten gar nicht fahren und erst recht keinen fahren lassen.
Bußgeldbescheid jetzt anfechten: Mehr Informationen bei anwalt.de.