Beim Erben und Vererben gibt es einige Regeln und Gesetze zu beachtenWas gilt es beim Erben zu berücksichtigen? Die Rechtsexperten von anwalt.de haben aufgeschlüsselt, welche Rechte und Pflichten Sie tatsächlich haben.
1. Wer auf Nummer sichergehen will, sollte ein Testament verfassen:Das ist der beste Weg, den letzten Willen festzuhalten und durchzusetzen. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Das öffentliche Testament entsteht unter Mitwirkung eines Notars und wird von ihm beurkundet und aufbewahrt.
2. Das Testament sollte für Erben leicht auffindbar sein:Der Erblasser sollte dafür sorgen, dass das Testament leicht zu finden und am Aufbewahrungsort sicher ist, wie beispielsweise bei einem Notar, Anwalt oder beim Amtsgericht des Wohnortes.
3. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge:Die gesetzliche Erbfolge regelt den Anspruch je nach Verwandtschaftsgrad. In erster Ordnung haben Kinder, Enkel und Urenkel Anspruch auf das Erbe, in zweiter Ordnung Geschwister, Neffen und Nichten und in dritter Ordnung Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
4. Gibt es keine Erben, geht das Vermögen an den Fiskus:Die letzte Position in der gesetzlichen Reihenfolge kommt dem Staat zu. Liegt kein Testament vor und sind keine Erben ermittelbar, geht das Erbe an den Staat.
5. Ein Testament kann jederzeit geändert werden:Der Erblasser kann jederzeit durch einen Zusatz Änderungen an seinem Testament vornehmen. Diese müssen ebenfalls unterschrieben werden.
6. Wer nicht im Testament erwähnt ist, kann Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe haben:Nahe Verwandte wie Kinder, Enkelkinder, Elternteile oder Ehegatten haben auch einen Anspruch auf das Erbe, wenn sie nicht im Testament aufgeführt sind. Dieser gesetzliche Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
7. Nahe Verwandte können nur in wenigen Fällen enterbt werden:Der Anspruch auf den Pflichtteil lässt sich nur in Härtefällen entziehen, z.B. wenn dem Erblasser gegenüber ein schweres vorsätzliches Vergehen verübt wurde.
8. Nicht jeder Erbe muss Erbschaftssteuer zahlen:Wie viel Erbschaftssteuer Erben zahlen müssen, hängt von der Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad ab. So haben z.B. Kinder und Stiefkinder das Recht auf einen Freibetrag von 400.000 Euro.
9. Auch der Verzicht aufs Erbe kann sich lohnen:Nicht nur Vermögen, sondern auch Verpflichtungen und Schulden kann man erben. Manchmal ist daher der Verzicht auf das Erbe sinnvoll. Die Erklärung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
10. Einen Erbschein zu beantragen lohnt sich nicht immer:Ein Erbschein dient dazu, sich als Erbe auszuweisen. Die Beantragung ist allerdings kostenpflichtig. Dabei kann je nach Erb-Summe ein dreistelliger Betrag fällig werden. In den meisten Fällen genügt allerdings bereits das Testament oder der Erbvertrag, um sich als Erbe auszuweisen.