Gutscheine verschenken: Das sollten Sie bedenkenEin Gutschein ist das perfekte Geschenk, wenn Sie vor der Qual der Wahl stehen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Gutschein kaufenVerschiedene Angebote an Gutscheinkarten sind beinahe überall erhältlich. Natürlich können Sie zu einer der vielen Karten im Supermarkt greifen und diese in einen Umschlag stecken, viele Läden stellen Ihnen jedoch auch individuell Gutscheine aus. Hier können Sie meist gleich eine schöne Karte mit aussuchen und unterstützen kleinere Geschäfte, wie den Buchladen nebenan.
In Teilbeträgen einlösenWenn Sie einen Gutschein verschenken, sollten Sie darauf achten, dass der ganze Betrag nicht auf einmal eingelöst werden muss. Das Geschäft ist nicht verpflichtet, Ihnen den Restbetrag auszuzahlen. In der Regel wird der Restbetrag jedoch einfach auf der Gutscheinkarte vermerkt und kann beim nächsten Einkauf eingelöst werden.
Wie lange ist der Gutschein gültig?Achten sollten Sie stets darauf, ob der Gutschein nur befristet gültig ist. Ist nichts vermerkt, gelten Gutscheine drei Jahre ab Ausstellungsjahr. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie den Gutschein besser selbst basteln.
Geschenkgutscheine auf andere Personen übertragenErhalten Sie einmal einen Gutschein, den Sie lieber loswerden möchten, können Sie diesen weitergeben. Auch wenn der Gutschein auf Ihren Namen ausgestellt ist: Jede Person, die den Gutschein vorlegt, darf ihn einlösen. Sie können einen Gutschein sogar verkaufen, hier gibt es jedoch meist eine Wertminderung.
Gutschein selbst gestaltenHand aufs Herz: Noch immer gilt der Gutschein als unpersönliches Geschenk. Das muss aber nicht sein, wenn Sie Ihn individuell gestalten. Ob Sie den Gutschein an sich selbst schreiben und basteln oder die Karte drumherum: Hauptsache Sie geben sich Mühe und stellen einen Bezug zur beschenkten Person her.
Zeitnah einlösenIhre Freundin ist häufig im Drogeriemarkt oder in der Parfümerie? Dann freut sie sich sicherlich über einen entsprechenden Gutschein. Raten Sie ihr, den Gutschein zeitnah einzulösen. Denn schließt das Geschäft oder eröffnet ein Insolvenzverfahren, ist die Erstattung mit einigen Schwierigkeiten verbunden.
Existiert das Geschäft nicht mehr, haben Sie Anspruch auf den GutscheinwertIm Falle eines Insolvenzverfahrens, können Sie Ihren Anspruch in die Insolvenztabelle eintragen lassen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie dann einen Bruchteil des Gutscheins zurück, der meist unter fünf Prozent des Geldwerts liegt. Sehr ärgerlich.
Geschenkgutscheine versteuernWeder als schenkende noch als beschenkte Person brauchen Sie sich Sorgen um eine Versteuerung des Gutscheins machen. Ein Gutschein gilt nämlich als Schenkung, die bis mindestens 20.000 Euro steuerfrei bleibt.
Gutscheine verpackenGerade bei Hochzeiten sind Gutscheine und Geldgeschenke sehr beliebt. Ob Sie nun Geldscheine oder Gutscheine verschenken, Sie sollten stets auf eine schöne Verpackung und Dekoration achten. Verstecken Sie einen Bootfahrts-Gutschein in einem Spielzeugboot oder drapieren Sie auf einer Pappe um den Wellness-Gutschein Gesichtsmasken und kleine Handtücher. Das verleiht eine persönliche und kreative Note.