Pflegegrad 1 bis 5: Alle Infos zu den neuen Regelungen
Seit einiger Zeit gibt es Pflegegrade statt Pflegestufen, der Grad der Selbstständigkeit entscheidet über die Einstufung.
Pflegegrad 1 bis 5: Alle Infos zu den neuen Regelungen
Seit einiger Zeit gibt es Pflegegrade statt Pflegestufen, der Grad der Selbstständigkeit entscheidet über die Einstufung.
Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, also 12,5 bis unter 27 Punkte.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten sind für Pflegegrad 2 definiert, das entspricht 27 bis 47,5 Punkten.
Pflegegrad 3 wird zwischen 47,5 und 70 Punkten gewährt. Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten liegen hier vor.
Der Pflegegrad 4 reicht von 70 bis unter 90 Punkten. Betroffene Personen weisen schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten auf.
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe. Das bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Oder in Punkten ausgedrückt: 90 bis 100 sind für diesen Pflegegrad nötig.