Was Sie mit dem E-Scooter dürfen - und was nicht!E-Scooter erobern die Städte. Seit 2019 sind die Elektro-Tretroller per Gesetz erlaubt. Doch welche Regeln gelten für E-Scooter und worauf muss man achten?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen
erlaubt. Wenn es die nicht gibt, darf auch auf die Fahrbahn
ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind absolut tabu,
das Bußgeld beträgt 15 bis 30 Euro.
Nichts für Kinder! Das Mindestalter für E-Scooter beträgt 14
Jahre. Jüngere Kids müssen mit einem normalen Tretroller oder mit
dem Fahrrad vorliebnehmen.
Die Höchstgeschwindigkeit ist klar geregelt: Schneller als 20
km/h dürfen E-Scooter baubedingt nicht fahren. Eine
Betriebserlaubnis ist zudem nötig, da es sich laut Gesetz um ein
Elektrokleinstfahrzeug handelt. Ohne werden 70 Euro Bußgeld
fällig.
Mit dem E-Scooter zur Party und wieder zurück? Kommt ganz auf
das Trinkverhalten an. Es gilt mit 0,5 Promille der gleiche
Grenzwert wie beim Autofahren. Wer ab 0,3 Promille alkoholbedingte
Ausfallerscheinungen zeigt, begeht zudem eine Straftat.
Die kleine weiße Versicherungsplakette darf ebenfalls nicht
fehlen. Das ist der Nachweis, dass der E-Scooter versichert ist.
Dann zahlt auch die Haftplicht-Versicherung für Schäden Dritter.
Ohne Kennzeichen winkt ein Bußgeld von 40 Euro.
Bei den Ampeln ist vorrangig die kleine Fahrradampel zu
beachten. Gibt es die nicht, gilt die große Ampel. Wer bei Rot
trotzdem fährt und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld zwischen 60 und
180 Euro.
Zugegeben, das macht eigentlich niemand. Mit dem E-Scooter auf
der Autobahn zu fahren, würde Sie aber nicht nur in Lebensgefahr
bringen, sondern auch um 20 Euro ärmer machen.
Zu zweit fahren ist zudem genauso verboten wie das Fahren in
Parks. Dort und in Landschaftsschutzgebieten dürfen die
elektrischen Tretroller auch nicht abgestellt werden.