Für eine Strafbarkeit wegen Wuchers genügt es nicht, dass eine Leistung einfach nur zu einem hohen Preis angeboten wird. Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit und niemand ist verpflichtet, solche überteuerten Verträge abzuschließen.
Allerdings: Nutzt jemand allerdings eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit seines Vertragspartners aus, um seine unangemessen Preise durchzusetzen, dann kann tatsächlich strafbarer Wucher vorliegen.
Falls Sie also in die unschöne Situation kommen und sich aussperren: Fragen Sie den Schlüsseldienst immer vorher nach dem Preis! Falls Ihnen der zu hoch erscheint, fragen Sie am besten bei einem weiteren Dienst an.