Vorsorgen mit dem Riester-Modell
Immer mehr Deutsche entscheiden sich für eine zusätzliche Altersvorsorge mit der Riester-Rente.
ieAm Anfang galt sie als das hässliche Entlein der Altersvorsorge, doch der vermeintliche Ladenhüter mausert sich zur Erfolgsgeschichte. Nach einem schwierigen Start hat die Riester-Rente inzwischen deutlich an Beliebtheit gewonnen.
Steigende Beliebtheit
Die Vier-Millionen-Grenze ist längst überschritten, teilte der Rentenversicherung Bund" itemprop="name" />Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Der Anstieg zeigt, dass immer mehr gesetzlich Versicherte die Notwendigkeit einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge erkennen und entsprechend handeln.
Für wen lohnt es sich vor allem?
Am lukrativsten ist die Riester-Rente insbesondere für Geringverdiener. Bereits für einen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr - also gerade mal fünf Euro pro Monat - bekommen sie die volle staatliche Zulage. Unterm Strich müssen sie somit keine eigenen Beiträge leisten.
Ähnlich sieht es aus bei Arbeitslosen: Ihre Einzahlungen richten sich nach dem Arbeitslosengeld, mindestens jedoch - etwa bei Hartz IV - 60 Euro. Sehr interessant ist die Riester-Rente ebenfalls für Familien mit Kindern. Neben den Zuschüssen für die Eltern gibt es vom Staat für jedes Kindergeld-berechtigte Kind zusätzliches Geld.
Die Riester-Rente, benannt nach dem früheren Arbeitsminister Walter Riester, ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Während des aktiven Arbeitslebens werden Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Bank- oder Fondssparplan eingezahlt. Vom Staat gibt es dafür Zulage. und Steuerfreibeträge. Dadurch liegt die Rendite der Riesterrente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.
Wie viel muss gespart werden?
Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulage. erforderlich sind, um die Maximalförderung zu bekommen, liegen derzeit bei vier Prozent des jährlichen Bruttogehalts. Der Betrag setzt sich jedoch zusammen aus den eigenen Zahlungen und der staatlichen Zulage. Man spart also nicht allein, sondern erhält durch die staatliche Förderung Sparbeträge dazu, die direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.
Welche Zuschüsse sind drin?
Als Lohn für die eigene Vorsorge gibt es staatliche Zuschüsse von aktuell maximal 154 Euro pro Jahr. Zudem gibt es je Kindergeld-berechtigtes Kind jährlich weitere 185 Euro. Das macht die Riesterrente besonders für Familien mit Kindern interessant. Allerdings: Wird der erforderliche Eigenbeitrag nur teilweise gezahlt, gibt es auch die Zuschüsse nur anteilig.
Steuerbonus
Neben der Förderung in Form von Zulage. bringt die Riester-Rente auch die Möglichkeit der Steuerentlastung. Bei der jährlichen Steuererklärung können die aufgewendeten Beiträge können in Form von Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Sonderausgaben-Abzüge für Altersvorsorgeaufwendungen betrugen 2006 und 2007 jährlich 1.575 Euro. 2008 waren es dann 2.100 Euro pro Jahr.
Zusätzlicher Bonus: Riester-Guthaben müssen im Falle von Hartz IV nicht aufgelöst werden. Sie werden für den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet. Darüber hinaus sind die angesparten Rentenguthaben vererbbar.
Verzinsung nicht immer garantiert
Bei der Rückzahlung garantieren private Rentenversicherungen die ursprünglichen Beiträge zusammen mit einer Mindestverzinsung. Diese beträgt derzeit meist 2,75 Prozent. Deutlich größere Gewinne winken da bei Bank- oder Fondssparplänen. Letztere bieten - bei entsprechendem Risiko - im Schnitt sieben bis acht Prozent. Eine Garantie gibt es hier allerdings nur für die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge nebst Zuschüssen.
Wer bekommt die Zulage.?
Einen Anspruch auf die staatliche Förderung haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamte, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Bei Verheirateten reicht es aus, wenn einer der beiden Ehepartner zum förderberechtigten Kreis gehört. Der andere kann dann über einen eigenen Vorsorgevertrag ebenfalls die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Beitragsfreistellung und Kündigung möglich
Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Versicherten - beispielsweise bei finanziellen Engpässen - beitragsfrei gestellt werden. In der Zeit entfällt jedoch die staatliche Förderung. In Abstimmung mit dem Versicherer kann der Versicherte die Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen.
Kündbar sind Riester-Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende. Wird die angesparte Summe aber nicht vollständig auf einen anderen Altersvorsorge-Vertrag übertragen, müssen die bis dahin erhaltenen Zulage. und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Vier Prozent Sparleistung zu wenig
Um die absehbaren Rentenlücken zu stopfen, müssten besonders ältere Arbeitnehmer deutlich höhere Sparleistungen erbringen, als die in der Riester-Reform angepeilten vier Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Darauf weist das Deutsche Institut für Altersvorsorge hin. Wer 2015 in Rente gehe, solle mindestens sechs Prozent sparen. Wer erst zehn Jahre später in den Ruhestand trete, müsse mindestens noch fünf Prozent auf die Seite legen. Frauen sollten aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung tendenziell mehr sparen. Die Riester-Rente kann also nur ein Baustein der Vorsorge sein.
Autor: Marvin Brendel